Lothar Auerswald hatte sich gefreut. Bisher war der 66-Jährige auf seiner Vespa unterwegs, doch mit der Einführung einer neuen Motorradklasse in Deutschland am 19. Januar darf der Duisburger nun mit deutlich mehr PS unterm Sattel auf Tour gehen. Möglich macht dies der so genannte A2-Führerschein für 48-PS-Motorräder. Und weil Lothar Auerswald bereits ausreichend Fahrpraxis auf seiner Vespa gesammelt hat, muss er dafür keine theoretische, sondern nur eine praktische Prüfung bestehen. Als er sich allerdings bei einer Hamborner Fahrschule anmelden wollte, hieß es dort, dass die Stadt noch keine entsprechenden Antragsformulare zur Verfügung gestellt habe. „Wie langsam mahlen die Mühlen der Verwaltung eigentlich?“, fragt sich der 66-Jährige.
Wie Stadtsprecherin Susanne Stölting mitteilt, habe sich durch die neue Regelung gegenüber dem alten Formular nur die Bezeichnung des Führerscheins (jetzt A2) und die Beschränkung auf 35 kW geändert. Alle übrigen Felder seien gleich geblieben. Es gebe die Absprache mit allen Fahrschulen, die alten Formulare aufzubrauchen und handschriftlich die Bezeichnung des Führerscheins zu ändern. Das schone die Umwelt und den Geldbeutel. So kann nun auch Lothar Auerswald mit einem alten Formular den ersehnten A2-Führerschein beantragen.
Laut Stölting seien die neuen Formulare bisher nur in einer kleinen Auflage gedruckt worden, weil das Ordnungsamt zum 1. März in Bürger- und Ordnungsamt umbenannt wurde. Die Vordrucke mit der neuen Amts- und Führerscheinbezeichnung sollen für die Fahrschulen zur Abholung bereit liegen. Kurzfristig werde das Formular auch online zur Verfügung stehen. Dann könne es jeder ganz bequem zu Hause ausfüllen.