Duisburg. Wer sein Schoko-Ticket verliert, muss zehn Euro bei der Duisburger Verkehrsgesellschaft bezahlen. Wer die Zahlung ignoriert, bekommt nach einer Mahnung Post vom Inkasso-Büro: Sollte der Betrag nicht beglichen werden, gibt die DVG kein neues Ticket heraus. So geschehen bei Familie Meier*.

Wer ein Schoko-Ticket nicht mehr braucht, sollte achtsam mit der Karte umgehen. Denn die Duisburger Verkehrsgesellschaft DVG will sie zurück haben. Und wer sein Ticket verliert, muss zehn Euro bezahlen. Das sollte man nicht ignorieren: Die DVG treibt das Geld nach vergeblicher Mahnung über ein Inkasso-Büro ein. Und bevor dieser Betrag samt Inkasso-Gebühren nicht beglichen ist, bekommt man kein neues Ticket. Diese Erfahrung machte jüngst Familie Meier*.

Und wie das so ist: Erst hat man kein Glück und dann kommt auch noch Pech dazu, wie eine alte Fußball-Weisheit sagt. Denn das Schreiben des Inkasso-Büros ist offensichtlich nicht angekommen, weil eine falsche Hausnummer bei der DVG hinterlegt war. Statt der Hausnummer 46, wo Familie Meier wohnt, war auf dem Antrag zum Schokoticket die Hausnummer 40 gelesen worden, wie DVG-Pressesprecher Helmut Schoofs herausgefunden hat.

Gebühren fürs Inkasso-Büro

Als Vater Jens Meier* nach einer Mahnung die zehn Euro – allerdings verspätet – einzahlte und für seinen Sohn ein neues Schoko-Ticket beantragte, erklärte ihm die DVG-Mitarbeiterin im Kundenservice, dass er noch die Gebühren für das Inkasso-Unternehmen begleichen müsse. „Auf Nachfrage, um welches Inkassobüro es sich handelt, konnte mir die Dame keine Auskunft geben. Ohne jegliche weitere Information wurden wir an die Kunden-Hotline der DVG verwiesen. Auch hier konnte man mir nicht sagen, welches Inkassobüro es war und warum hier ein Inkassobüro eingeschaltet wurde. Nach einigen Telefonaten mit der Kunden-Hotline, sagte mir eine freundliche Dame jetzt im Februar, dass dies alles „Quatsch“ ist und ich den Antrag einschicken sollte zur weiteren Bearbeitung. Die Erledigung erfolge innerhalb der nächsten Woche.“

Doch statt dessen bekam Jens Meier erneut Post mit der Aufforderung: „Bitte zur weiteren Bearbeitung mit Antrag und Einzahlungsbeleg vom Inkassobüro ins Kundencenter der DVG gehen.“

Falsche Rufnummer

Und dann passierte das nächste Missgeschick: Er wählte eine falsche Nummer, die nach seinen Angaben aber auf dem Schreiben abgedruckt war. Statt beim Kundenservice zu landen, gingen seine Anrufe ins Leere. Wie wiederum Helmut Schoofs ermittelte, war das die Rufnummer einer Werkstatt, wo sich aber niemand meldete.

Nach einem Briefwechsel und der Nachfrage der WAZ half am Ende die DVG unbürokratisch: Das neue Schoko-Ticket wurde bewilligt.

*Namen geändert