Duisburg. . Das Duisburger Amtsgericht muss in jedem Einzelfall darüber entscheiden, wer die Loveparade-Akten der Staatsanwaltschaft einsehen darf. Die Staatsanwaltschaft will der Akteneinsicht stattgeben, Anwälte der Beschuldigten diese verhindern.
Die Entscheidung über die Akteneinsicht für die Hinterbliebenen und Verletzten der Loveparade-Katastrophe wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Dies erklärte der Sprecher des zuständigen Amtsgerichts, Dr. Rolf Rausch. Wie berichtet, haben die Hinterbliebenen beklagt, dass ihren Anwälten bislang Akteneinsicht verweigert wurde.
Wie Rolf Rausch erklärte, müsse das Amtsgericht entscheiden, weil die Staatsanwaltschaft der Akteneinsicht stattgeben wollte, Anwälte der Beschuldigten dagegen jedoch Widerspruch einlegten. „Insgesamt liegen rund 100 Anträge für Akteneinsicht vor. Wir müssen nun in jedem Einzelfall prüfen, ob ein berechtigtes Interesse vorliegt oder nicht.“ Dass sich die Entscheidung verzögere läge auch daran, dass die damit zunächst beauftrage Richterin erkrankt sei. Nun müsse ein anderer Richter die Einzelfälle prüfen.
Hinterbliebene: keine falschen Pläne
Unabhängig von der Entscheidung über die Akteneinsicht sei es nach seiner Auffassung eigentlich besser, auf den Abschluss der Ermittlungen zu warten, weil dann auch alle Informationen vorlägen.
Für Irritationen sorgte am Freitag eine Meldung, wonach den Hinterbliebenen angeblich falsche Pläne für die Gedenkstätte vorgelegt wurden. Aus dem Kreis der Hinterbliebenen hieß es jedoch, dass dies nicht der Fall gewesen sei. Es habe einen Fehler in einer Skizze gegeben, der aber noch im Gespräch richtig gestellt worden sei.