Mit einer Haftstrafe für den Ex-Manager wegen Insolvenzverschleppung und Betrugs endete nach fünf Monaten der Prozess in der Centaplan-Affäre. Jahrelang war die Masche von Centaplan AG und Partnerfirma HT an der Steinschen Gasse gut gegangen: Man verkaufe Bauherren ihren Traum vom Eigenheim. Dazu diene man ihnen ausgeklügelte Verträge an, die es erlauben, den Bau jahrelang verzögern zu können, ohne dass die Bauherren daraus schadlos aussteigen können. Man führe mit den so erzielten Einnahmen ein komfortables Leben und bezahle mit den Geldern des einen Bauherrn die überfälligen Arbeiten beim anderen. Erst im Frühjahr 2009 ließen sich Kunden aus Mülheim und Huckingen das nicht länger gefallen, gingen an die Öffentlichkeit. Sie hatten bereits ihre Mietwohnungen gekündigt, weil sie die Doppelbelastung aus Miete und Hausbau nicht mehr stemmen konnten, kamen teils bei Freunden unter oder zogen in ihre Rohbauten. Nach der Medienberichter­stattung brachen die beiden seit Jahren wackligen Firmen wie ein Kartenhaus zusammen. Schon im Januar/Februar 2009 aber waren sie pleite, stellte die Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht am Dienstag fest. Der 47-jährige Ex-Firmenchef aber hatte erst im Juni ‘09 Insolvenz angemeldet. Und weil er noch lange von Bauherren Zahlungen für Sonderwünsche einforderte, die nicht mehr zu erbringen waren, verhängte das Gericht gegen ihn 27 Monate Haft.

Damit entsprachen die Richter weder dem Staatsanwalt, noch den beiden Verteidigern. Ihre rechtlichen Bewertungen gingen weit auseinander. Zwar sah der Staatsanwalt die Dinge ähnlich wie das Gericht, forderte jedoch 39 Monate. Er hielt dem Angeklagten vor, jahrelang Verzögerungs-Spielchen gespielt zu haben, sich auf Kosten der Bauherren Luftschlösser gebaut, durch ein chaotisches Rechnungswesen bewusst den Blick auf die Realität verbaut und weit nach der faktischen Pleite noch monatlich 15 000 Euro Gehalt kassiert zu haben. Sein Fazit: „Ein gewissenloser Weißer-Kragen-Täter.“

Verteidiger mit Medienschelte

Die Verteidigung hielt das Eigenkapital beider Firmen von nur 85 000 Euro für heute üblich, sah sogar Nutzen für Kunden durch die Verschleppung. Sie hielt sie nicht für erwiesen, übte heftige Medienschelte. Das Gericht ließ die juristischen Argumente nicht gelten. Es berücksichtigte aber, dass der Ex-Firmenchef durch Bekanntwerden seines Scheiterns in seiner Existenz vernichtet sei.