Duisburg.

Das große Duisburger Rotlicht-Viertel wird immer angeführt, wenn nach Gründen für die massive Rocker-Präsenz gefragt wird. Stellt sich die Frage: Lässt sich so etwas nicht verhindern?

Die Antwort könnte von Radio Eriwan kommen: Im Prinzip ja. Denn Bordelle gelten als Gewerbebetriebe, und die müssen im Umfeld der Vulkanstraße genehmigt werden, weil es sich um ein Mischgebiet handelt – also nicht nur dem Wohnen vorbehalten ist – und weil es dort schon ähnliche „Betriebe“ gibt. Das Bauordnungsamt muss nach geltendem Recht Bordelle genehmigen, solange die Politik nicht einen Bebauungsplan aufstellt, der diese Art der Nutzung ausschließt. Und das ist der Grund, warum sich das Rotlichtviertel in den letzten Jahren vergrößert hat.

Würde der Rat der Stadt jetzt den Beschluss fassen, in diesem Teil der Stadt durch einen Bebauungsplan den Bau von Bordellen auszuschließen, hätte das keine Folge für die bestehenden „Freudenhäuser“. Für die gibt es nämlich Bestandsschutz.

Andererseits gab es von Seiten der Politik bisher keinen Vorstoß in diese Richtung, und die Stadtplaner gingen bisher davon aus, dass eine Großstadt ein Rotlichtviertel braucht.