Duisburg. Ein Parkplatzbetreiber in Duisburg sieht sich von der Stadt um die Existenzgrundlage gebracht. Seit mehr als zehn Jahren betreibt er am Verteilerkreisverkehr am Rande der A 59 einen Parkplatz. Nun teilt ihm die Stadt mit, für den Parkplatz gebe es keine Baugenehmigung.

Dieter Falß versteht die Welt nicht mehr. Seit mehr als zehn Jahren betreibt er am Verteilerkreisverkehr am Rande der A 59 einen Parkplatz. Erst mietete er das Gelände Am Güterbahnhof von der Bahn. Als das Areal für die Duisburger Freiheit gebraucht wurde, verlagerte er die Parkflächen hinter das Bifunda-Haus. Das Grundstück befindet sich im Privatbesitz – und solange in der Nachbarschaft nicht gebaut wird, hat der Besitzer ihm die Fläche vermietet. Nun hat er allerdings Post von der Stadt bekommen: Für den Parkplatz gebe es keine Baugenehmigung.

Stadt will Masterplan umsetzen

„Danach wurde ich noch nie gefragt, auch nicht, als ich die Fläche von der Deutschen Bahn gemietet habe“, wundert sich der 67-Jährige. Er bessert sich mit dem Parkplatz die Rente auf. „Wenn der jetzt dicht gemacht wird, muss ich Insolvenz anmelden.“

Was der Neudorfer noch schlimmer findet: Er muss seine Mitarbeiter, die mit ihm in dem kleinen Wohnwagen Dienst schieben, entlassen. Auch die Stellplatz-Mieter, rund 100 Dauerparker sind darunter, machen sich stark für den Erhalt der Parkmöglichkeiten. Sie haben einen Brief an Oberbürgermeister Sören Link aufgesetzt und Dutzende Unterschriften darunter gesetzt. „Haben wir denn hier zu viele Parkplätze in der Innenstadt? Die Leute sind froh, wenn sie sich hier für zwei Euro den Tag hinstellen können“, sagt Falß erbost.

Die Stadt betont, dass für jeden Stellplatz, der mehr als 100 Quadratmeter misst, eine Genehmigung vorliegen muss. Zudem sehen die Mitarbeiter der Bauordnungbehörde den Platz als Teil der Duisburger Freiheit. Er „gefährdet die Ziele des geplanten Bebauungsplanes“. Dieser weist die Fläche südlich der Koloniestraße bis zur Karl-Lehr-Straße als Standort für Büroflächen und Dienstleistungsgewerbe vor. Weiter heißt es: „Um die Ziele des Masterplans zu verwirklichen, das Entree des bedeutsamen Geländes der Duisburger Freiheit standortgerecht zu gestalten und ein ansprechendes und harmonisches Erscheinungsbild herzustellen, soll das Gebiet entsprechend des nördlichen Teils des Bebauungsplans Nr. 1129 Dellviertel-Duisburger Freiheit entwickelt werden.“

Dieter Falß hat sich nun einen Anwalt genommen, der in Verhandlungen mit der Stadt steht. Er will auf die gewohnheitsmäßige Nutzung der Fläche am Verteilerkreisel verweisen. Schließlich hat Falß vorher auf einem viel größeren Gelände einen Parkplatz betrieben.