Duisburg. Er sollte der Tierärztin helfen, die seine geliebte Katze einschläfern wollte. Doch dann biss das Tier ausgerechnet seinen Besitzer. Daraufhin verklagte der Verletzte die Medizinerin und die Tierklinik und forderte Schmerzensgeld. Der Prozess endete mit einer Überraschung.
Es war ein schmerzhafter Abschied vom geliebten Haustier: Nicht genug damit, dass die Katze in einer Homberger Tierklinik einen Tag vor Heiligabend 2009 eingeschläfert werden musste, nein, sie biss ihren Besitzer, der sie auf Bitten einer Tierärztin festgehalten hatte, als letzten Gruß auch noch kräftig in die Finger.
Der Katzenbesitzer verklagte den Betreiber der Tierklinik und die behandelnde Tierärztin auf Behandlungskosten und 7000 Euro Schmerzensgeld. Der Zivilprozess vor dem Landgericht Duisburg endete jetzt mit einem überraschenden Ausgang.
Die Tierärztin hatte, während der Besitzer die Katze hielt, eine Einstichstelle gesucht. Als sie die Spritze am Gesäß des Tieres ansetzte, schoss die Katze in die Höhe und biss Herrchen mit letzter Kraft in Zeigefinger und kleinen Finger der rechten Hand.
Die Logik des Gesetzes
Ein recht dauerhaftes Andenken: Die Bisswunde entzündete sich, der Mann verbrachte ab Heiligabend 14 Tage in der Klinik. Der Tierbesitzer sah die Haftung beim Betreiber der Tierklinik und der Tierärztin, die ihn schließlich um Hilfe gebeten hatte.
Das war letztlich genau der Grund, weshalb die Klage abgewiesen wurde. Denn, so die noch überraschendere Logik des Gesetzes: Der verletzte Tierbesitzer war Helfer. Wer aber laut Paragraf 104 des Sozialgesetzbuches VII bei einer Dienstleistung hilft, der ist in genau diesem Moment einem Beschäftigten gleichzustellen. Es handelte sich also um einen Arbeitsunfall. Und für den hafte nicht der Arbeitgeber, sondern dessen Versicherung, so das Landgericht. In diesem Fall die Berufsgenossenschaft für Gesundheitswesen und Wohlfahrtspflege.
Kaum Chance auf Schmerzensgeld
Die hatte von der Sache auf der parallel laufenden sozialrechtlichen Schiene übrigens zunächst nichts wissen wollen. Nach entsprechendem Widerspruch hatte die BG den Katzenbiss aber als Berufsunfall anerkannt. Grund genug für das Landgericht, die Klage des Tierbesitzers am Ende abzuweisen. Seine Schmerzensgeldforderung wird der Mann nun wohl leider vergessen können. Denn haften wird die Berufsgenossenschaft aller Voraussicht nach nur für tatsächlich entstandene Kosten.
Die Moral von der Geschicht’: Wer von einem Handwerker, Lieferanten oder Tierarzt gebeten wird, mal eben mit anzufassen, sollte sich das gut überlegen, weil er so versicherungstechnisch zum Beschäftigten wird (Aktenzeichen 2 O 89/11).