Duisburg. .
Hand aufs Herz: Schon mal mit dem Fahrrad unterwegs gewesen und bei Rot über die Kreuzung gefahren, weil kein Auto kam? Oder nachts ohne Beleuchtung am Rad vom Biergarten nach Hause gefahren? Dafür sollen die Bußgelder kräftig angehoben werden. Bundesverkehrsminister Ramsauer hat die „Rad-Rowdys“ im Visier.
Drei Radfahrer verunglückten im Vorjahr auf Duisburgs Straßen tödlich. In zwei Fällen, so Stefan Hausch von der Pressestelle der Polizei, war eigenes Fehlverhalten im Spiel. „Ein Radfahrer wurde beim Wechsel von der Nebenspur auf die Hauptspur einer Fahrbahn von einem Auto erfasst. Eine ältere Frau fuhr mit ihrem Fahrrad bei Rot über eine Fußgängerfurt.“ Der dritte tödliche Verkehrsunfall mit einem Radfahrer ereignete sich an einer Kreuzung, als ein Lkw-Fahrer beim Abbiegen den Radler erfasste, der neben dem Lastwagen fuhr.
Manche Radler nehmen Verkehrsregeln nicht so ernst
„Wir haben im vergangenen Jahr verstärkte Disziplinlosigkeit von Radfahrern festgestellt, die sich nicht an die Verkehrsregeln halten“, berichtete Hausch. Es scheine fast so, als wollten einige Radfahrer den Zeitverlust gegenüber der Fahrt mit dem Auto wieder reinholen. „Mal fahren sie über den Gehweg, mal bei Rotlicht oder entgegengesetzt der Fahrtrichtung. Man hat manchmal das Gefühl, dass einige die Verkehrsregeln nicht so ernst nehmen. Radfahrer haben aber keine Knautschzone, sie sind deshalb extrem gefährdet.“
Als Querverbindung in der Innenstadt ist die Königstraße zwischen Hauptbahnhof und Rathaus für Radfahrer freigegeben – was allerdings bei Veranstaltungen wie dem Kunsthandwerker- oder Weihnachtsmarkt zeitweise aufgehoben wird. „Das ist auch möglich aufgrund der Breite“, sagt Stefan Hausch. Im Gegensatz dazu ist das Radfahren auf dem engen Sonnenwall untersagt.
Künftig 20 Euro Bußgeld für Fahren ohne Licht
Dass wegen der neuen Radwege auf der Landfermann-, Köhnen- und Gutenbergstraße das Radeln über die Königstraße verboten werden soll, dementiert Peter Hilbrands, Sprecher der Stadtverwaltung: „Das Radfahren auf der Königstraße ist und bleibt ein Qualitätsmerkmal der radfahrerfreundlichen Stadt Duisburg.“ Natürlich habe aber der Fußgänger auf der Königstraße das Vorrecht.
Wer ohne Licht bei Dunkelheit unterwegs ist, soll künftig 20 statt 15 Euro Bußgeld zahlen. Dabei reicht es laut Vorschrift nicht, sein Fahrrad mit Batterie-Lampen auszustatten, obwohl sie meist viel heller leuchten. Christian Krüger, Verkaufsleiter bei Lucky Bike: „Nur Rennräder unter elf Kilo Gewicht sind dafür zugelassen.“ Alle anderen Räder brauchen einen Dynamo, der 6 Volt erzeugt und Vorder- und Rücklicht betreibt. Die gibt es einfach oder als Luxusausführung. Der Fahrradexperte glaubt übrigens nicht, dass höheres Bußgeld die „Fahrrad-Rüpel“ stoppen wird: „Die werden immer auffallen.“