Die Stadt ist auf den Hund gekommen. Auf der Suche nach neuen Einnahmequellen zur Konsolidierung des Haushaltes „schnüffeln“ nun zwei Außendienstmitarbeiter des Amtes für Kassen- und Steuerangelegenheiten ab dem 18. Februar nach Hunden, deren Herrchen und Frauchen keine Steuern für ihre vierbeinigen Lieblinge zahlen.
Aufgrund der Erfahrungen in benachbarten Großstädten, die jeweils Zuwächse von bis zu 20 Prozent an versteuerten Hunden erzielen konnten, geht die Stadt davon aus, dass die hiesige Hunde-Polizei nach kompletter Bestandsaufnahme einen jährlichen Zusatzbetrag von etwa 266.000 Euro eintreibt. Dabei hat Duisburg den Ehrgeiz, die unversteuerten Fiffis kostenneutral mit eigenem Personal aufzuspüren. Da dies nur schrittweise vorgehen kann, rechnet man im Rathaus in diesem Jahr nur mit der Hälfte des Zusatzbetrages, also mit knapp 133.000 Euro.
Verjährungsfrist beträgt vier Jahre
Doch selbst das wird ein wohl ein hartes Stück Arbeit für die Steueramtsmitarbeiter. Denn gemessen an den bereist angemeldeten Hunden (Stand zum Stichtag 31. Dezember 2012: 22.404), rechnet man im Rathaus durch die Maßnahme mit einer Erhöhung der Zahl um circa 2.300 angemeldete Tiere. Und die müssen erstmal aufgestöbert werden.
Jede Woche nehmen sich die beiden Mitarbeiter des Amtes einen anderen Stadtteil vor, teilte die Stadt auf Anfrage der NRZ mit. Systematisch sollen sie die Straßen dort abgehen und jeden Haushalt überprüfen. Wird niemand angetroffen, hinterlassen die „Hunde-Fahnder“ ein Faltblatt mit Informationen zur Hundesteuer und dem Hinweis zur Anmeldefrist. Die beträgt einen Monat nach Beginn der Haltung des Tieres. Dann muss Bello zur Steuer angemeldet sein. Überschreitet der Halter die Frist und meldet sein Tier verspätet an, muss nicht nur die Steuer nachgezahlt werden, sondern Herrchen droht eventuell auch ein Bußgeld.
Wie hoch das ausfällt, hängt von den jeweiligen Fall ab, teilt die Stadt auf Anfrage mit. „Wird ein Hund im Haushalt festgestellt oder ein Halter meldet seinen Hund nach, schickt das Amt für Kassen- und Steuerangelegenheiten einen Anhörungsbogen an den Halter. Danach wird der Fall an das Rechtsamt abgegeben.“ Die Höhe des Bußgeldes hängt dann davon ab, wie lange bereits keine Steuern bezahlt wurden und ob der Halter selbst nachgemeldet hat, oder von den Außendienstlern „erwischt“ wurde. Da ein Hundebesitzer bei der Anmeldung auch angeben muss, wann und wo er seinen treuen Vierbeiner erworben hat, behält sich das Amt eventuelle Nachfragen bei Züchtern vor, sollte der Verdacht einer Falschangabe bestehen. Nachgezahlt werden muss die Hundesteuer. Bis zu vier Jahren, so lang ist die Verjährungsfrist.
Die Stadt appelliert natürlich jetzt an die Halter, ihren Hund anzumelden, falls das bislang nicht geschehen ist. Weil das gerechter sei gegenüber den Hundebesitzern, die ihren Vierbeiner ordnungsgemäß angemeldet haben. Wohl aber auch, um Mehrkosten zu vermeiden. Denn, so steht es im Maßnahmenblatt zur Hundebestandsaufnahme geschrieben, sollten die beiden Amtsmitarbeiter es nicht schaffen, die nicht angemeldeten Hunde zu finden, soll ein privater Dienstleister beauftragt werden. Und der hat in den Nachbarstädten ungefähr genauso viel gekostet, wie er an Mehreinnahmen eingetrieben hat.