Duisburg. .

Das Gerichtsurteil zu den Berechnungen der Müllgebühren beschäftigt weiter die Gemüter. In politischen Kreisen scheint es Einigkeit darüber zu geben, dass niemand, der einen Gebührenbescheid für das nächste Jahr bekommt, Nachteile erleiden soll, wenn er nicht klagt. Gegen die Gebührenbescheide gibt es keine Möglichkeit mehr, Widerspruch einzulegen. Es besteht rechtlich nur der Klageweg vor dem Verwaltungsgericht.

Thomas Susen, CDU-Vertreter im Verwaltungsrat der Wirtschaftsbetriebe: „Es gibt einen Beschluss des Verwaltungsrates, dass alle Bescheide über die Abfallentsorgung von jetzt an unter Vorläufigkeit gestellt werden. Alles andere würde zu einer Klagewelle führen. Wenn es ein rechtskräftiges Urteil gibt und die Gebühren neu berechnet sind, wird es einen neuen Bescheid geben. Es braucht keiner zu klagen.“

Einigkeit in politischen Kreisen

Elke Patz, für die SPD im Verwaltungsrat: „Dass die künftigen Bescheide unter Vorbehalt erteilt werden, ist ganz wichtig. Damit sind Klagen unnötig. Niemand soll Geld verlieren, das ihm zusteht.“

Auch nach Ansicht des Vorsitzenden des Umweltausschusses, Dieter Kantel (Grüne), sei es ein übliches Verfahren, vorläufige Bescheide zu erstellen. Klar sei: „Alles, was die Wirtschaftsbetriebe bei einer Neuberechnung zurückbekommen, muss den Bürgern zurückgegeben werden.“ Die Gebührensatzung für 2013, die nächste Woche im Ausschuss beraten und später vom Rat beschlossen werden soll, müsse deshalb nicht von der Tagesordnung genommen werden.

Kantel ist der Ansicht, dass es sich das Verwaltungsgericht etwas zu einfach gemacht hat. Ein Problem liege darin, dass die Müllverbrennungsanlage Oberhausen seit dem Verkauf von Anteilen an einen Privatunternehmen (Remondis) privatwirtschaftlich arbeitet. Über langfristige Verträge versuche sich die GMVA so abzusichern. Er gehe davon aus, dass künftig die Gewinnanteile der Stadt an der Müllverbrennung den Gebührenzahlern zugute kommen würden. „Wir als Grüne tun uns eh schwer damit, dass mit der Abfallentsorgung Gewinn gemacht wird.“

Jachmich rät zur Klage

Wie berichtet, rät der Geschäftsführer des Vereins der Haus- und Grundeigentümer Duisburg, Georg Jachmich, gegen künftige Bescheide zu klagen. Er traut dem Vorstand der Wirtschaftsbetriebe, Thomas Patermann, und der Leiterin der Stabsstelle Recht bei den Wirtschaftsbetrieben nach schlechten Erfahrungen nicht mehr. Nach seinen Angaben hatte man in einem Gespräch die Vereinbarung geschlossen, dass eine gerichtliche Überprüfung im allseitigen Interesse sei und im Wege von Musterverfahren durchgeführt werden sollte. Statt Klage einzureichen, sollten die betroffenen Mitglieder von Haus und Grund einen sogenannten „Zweitbescheid“ erhalten, um ihre Rechte zu wahren. Das sei den Antragstellern dann aber zunächst von den Wirtschaftsbetrieben verweigert worden. Jachmich beklagt zudem mangelnde Transparenz der Gebührenberechnung. Selbst mit Hinweis auf das Informationsfreiheitsgesetz sei Akteneinsicht verweigert worden.