Duisburg. .

Die aus an die zehntausend kleinen Rechteck-Steinen bestehende Gitterfassade der Galeria Kaufhof bröckelt vor sich hin. Aus Sicherheitsgründen ist das Gebäude ausgerechnet jetzt zur Weihnachtszeit komplett eingerüstet und mit einer Plane verhängt.

Wieder steht der Abriss der Fassadenverkleidung zur Diskussion, die seit fünf Jahren unter Denkmalschutz steht. Bei den regelmäßigen Kontrollen durch die Immobilientochter der Kaufhof-Mutter Metro wurden erneut Risse und Frostschäden in der Kunststein-Fassade festgestellt. Kleine Stücke waren auch herausgebrochen. Erst im Mai 2010 hatte es Sanierungsarbeiten an dem mehr als 50 Jahre alten Gitter gegeben, das fast freischwebend an der Fassade hängt. Nach einem Gutachten soll sogar die Standfestigkeit der gesamten Konstruktion gefährdet sein. Daher prüft die Metro-Tochter, ob sie erneut wie schon 2007 einen Abriss der Gebäudeverkleidung beantragt.

„Das ist keine Flucht aus dem Hinterhalt“, versichert ein Mitarbeiter aus der Instandhaltungsabteilung. Denn seit 2008 steht die Fassade unter Denkmalschutz. Das Gitterwerk am 1958 als Merkur-Kaufhaus errichteten Gebäude ist ein Prototyp der so genannten „Horten-Kacheln“, die der Architekt Egon Eiermann in den 60er Jahren für die damalige Kaufhaus-Kette Horten entworfen hatte und die sich bundesweit noch an zahlreichen Kaufhäusern finden lässt. Die Besonderheit der Gestaltung war auch der Grund, dass das Rheinische Amt für Denkmalpflege die Fassade unter Denkmalschutz stellen ließ, als „symbolhaft für Umstände und Erfolg des Wirtschaftswunders. Eher zähneknirschend folgte die Stadt damals der Aufnahme in die Denkmalliste. Eine Klage der Metro gegen den Denkmalschutz blieb erfolglos. Gar Modernisierungen an der Duisburger Filiale hatte die Metro von der Denkmalfrage abhängig gemacht.

Nun kommt möglicherweise der nächste Anlauf. Ein Antrag auf „Entdenkmalisierung“ liegt bei der Stadt aber noch nicht vor. Er wird möglicherweise Anfang des nächsten Jahres eingereicht und hat dann Aussicht auf Erfolg, wenn der Erhalt der Verkleidung dem Eigentümer finanziell nicht zuzumuten wäre.