Duisburg.
Mit einem verwickelten Betrugsfall hatte es am Montag das Amtsgericht Stadtmitte zu tun. Angeblich hatte ein türkischer Geschäftsmann (51) einen heute 79 Jahre alten Landsmann im Zusammenhang mit einem Immobiliengeschäft um rund 50.000 Euro geprellt. Doch davon konnte am Ende kaum die Rede sein.
Er habe dem angeblichen Geschädigten nur helfen wollen, beteuerte der Angeklagte. Sein Cousin sei mit dem alten Herrn zu ihm gekommen und habe gebeten, er solle das Haus kaufen, in dem der Mann ein Lebensmittelgeschäft betrieb. „Das Gebäude gehörte der Bahn. Die wollte es verkaufen und er sollte raus.“
Laut Absprache habe er als Strohmann fungiert, da der 79-Jährige zwar ein Vorkaufsrecht hatte, so schnell aber keine 120.000 Euro flüssig machen konnte, so der Angeklagte. „Angeblich besaß er sechs Häuser in der Türkei. Er wollte mir den Laden nach ein paar Monaten wieder abkaufen.“ Der alte Herr habe sofort 26.000 Euro zum Kauf beigesteuert. Zur Sicherheit habe er allerdings auch einen Mietvertrag verlangt, so der 51-Jährige. 1600 Euro seien monatlich gezahlt worden.
Genau da lag offenbar das Missverständnis: Der Betreiber des Lebensmittelgeschäftes war davon ausgegangen, dass die Miete auf den Kaufpreis angerechnet würde. Doch zwei Jahre lang kam der Mann mit dem Rest der Kaufsumme nicht an Land. Der Angeklagte, der das Gebäude ja eigentlich nie haben wollte, verlor schließlich die Geduld und verkaufte an einen Dritten. Was den 79-Jährigen zu einer Klage veranlasste. In zweiter Instanz verurteilte das Oberlandesgericht den Angeklagten schließlich dazu, 30.000 Euro zurück zu zahlen.
Der Mietvertrag blieb das einzige greifbare Schriftstück. Alle anderen Vereinbarungen waren zwischen den Beteiligten nur mündlich getroffen worden. Zeugen halfen nicht weiter, da sie vor dem Zivilgericht zum Teil ganz anders aussagten, als gestern vor dem Schöffengericht. „Im Zweifel für den Angeklagten“, entschied das Gericht. Und sprach den 51-Jährigen von der Betrugsanklage frei.