Duisburg. . Ein 33-Jähriger Pizzabäcker aus Duisburg-Meiderich fand einen besonderen Weg die theoretische Führerscheinprüfung zu umgehen. Statt selbst zur Prüfung zu erscheinen, schickte er einen Unbekannten mit seinem Reisepass.

Vor der theoretischen Fahrprüfung hat so mancher Manschetten. Ein 33-jähriger Pizzabäcker aus Meiderich versuchte das Problem offenbar auf seine Weise zu umgehen: Bei der Prüfung in Oberhausen trat am 3. März 2010 ein Unbekannter mit seinem Reisepass an. Doch der Schwindel flog auf. Dem 33-Jährigen brachte das wegen Missbrauchs von Ausweispapieren am Mittwoch in zweiter Instanz vor dem Landgericht Duisburg eine Geldstrafe ein.

Ein Kraftfahrzeug-Sachverständiger bei der TÜV-Station Oberhausen hatte das Gesicht auf dem Foto im Pass nicht mit dem jungen Mann in Verbindung bringen können, der da vor ihm stand. „Ich hatte erhebliche Zweifel an der Identität des Prüflings“, wiederholte der Mann gestern seine Aussage, die er schon bei der Polizei und vor dem Amtsgericht gemacht hatte.

Angeklagter beteuert, eigenen Pass vorgelegt zu haben

Einer 65-jährigen Fahrschulangestellten, die der Prüfer auf das Problem ansprach, ging es nicht anders: „Der Mann auf dem Foto war viel älter als der, der vor uns stand.“ Als die Sache weiter geklärt werden sollte, war der Prüfling plötzlich verschwunden.

Der Angeklagte beteuerte, er habe selbst seinen Pass vorgelegt, sich dann aber aus Scham verdrückt. „Der Prüfer hat mich auf dem Bild nur nicht erkannt. Es ist halt schon etwas älter.“ Der Vorsitzende der Berufungskammer hatte dagegen keine derartigen Probleme: „Ich würde sagen, das ist er.“

Kein Zweifel

Ein Mitarbeiter der Fahrschule in Laar, in der der Angeklagte angeblich mit gutem Erfolg für die Prüfung gepaukt hatte, erinnerte sich nur, den 33-Jährigen zur Prüfung gefahren zu haben. Als es Probleme wegen der Identität gab, sei er draußen gewesen. „Es ist aber kein Einzelfall, dass Bewerber mit Migrationshintergrund abgelehnt werden, weil Prüfer Zweifel an der Identität haben. Da kann man wenig machen.“

Vergeblich forderte der Verteidiger einen Freispruch. Die Strafkammer hatte am Ende keinen Zweifel daran, dass es nicht der Angeklagte war, der bei der Prüfung antreten wollte. „Aber es war sein Pass. Bleibt also nur der Schluss, dass er ihn zu betrügerischen Zwecken weitergegeben hat.“ Die Kammer bestätigte das Urteil des Amtsgerichts und verurteilte den 33-Jährigen zu einer Geldstrafe von 800 Euro (40 Tagessätze zu je 20 Euro).