Duisburg. .

Ein 24-jähriger Taxifahrer war an einem Dezemberabend 2011 auf dem Weg zu einem Kunden in Ungelsheim. Auf der Mündelheimer Straße übersah er einen 56-jährigen Fußgänger, der gerade die Straße überquerte. Die Vollbremsung kam zu spät.

Der Mann wurde von der Stoßstange getroffen, auf die Motorhaube geschleudert, prallte mit dem Kopf gegen den Querholm der Windschutzscheibe. Der 56-Jährige starb noch am Unfallort. Ein Unfall, der vermeidbar gewesen wäre, so am Montag die Meinung der Richter des Amtsgerichts Stadtmitte.

Der 24-Jährige, der seit vier Jahren als Teilzeitkraft vor allem nachts Taxi fuhr, hatte keine Erklärung für den Unfall. „Es hat auf einmal einen Knall gegeben und der Mann lag da.“ Allerdings sei seine Aufmerksamkeit abgelenkt gewesen, so der Angeklagte. „An der Kreuzung unmittelbar davor hatte mir einer die Vorfahrt genommen und war einfach von rechts nach links durchgesaust.“ Deshalb habe er angestrengt in die Einmündungen geschaut. „Als ich wieder geradeaus sah, war es schon passiert.“

Taxi-Fahrer war zu schnell unterwegs

Was den Fall kompliziert zu machen schien: Möglicherweise hatte der Fußgänger zum Zeitpunkt des Unfalls nicht mehr recht gewusst, wo er war und was er tat. Der Mann hatte rund 1,3 Promille Alkohol im Blut. „Und er war so stark unterzuckert, dass er eventuell nicht mehr rational handelte und Orientierungsschwierigkeiten hatte“, so der Gerichtsmediziner. Für den Sachverständigen der Dekra machte das keinen großen Unterschied. „Die Strecke ist frei und gut überschaubar.“ Wäre der Angeklagte mit den vorgeschriebenen 50 Stundenkilometern unterwegs gewesen, hätte er das Opfer früh genug erkennen müssen und bremsen oder ausweichen können. Doch der 24-Jährige war mindestens mit 60, möglicherweise sogar mit bis zu 74 km/h unterwegs.

„Der Angeklagte hat seine Sorgfaltspflicht erheblich verletzt“, so die Staatsanwaltschaft. Falls die Geschichte mit der Vorfahrtsverletzung durch einen dritten Verkehrsteilnehmer stimme, so sei erst recht nicht nachvollziehbar, dass er nicht abgebremst habe. So sah es auch das Schöffengericht. Dafür, dass der Angeklagte kein Langsamfahrer sei, spreche sein gut gefülltes Punktekonto in Flensburg. Das Gericht verurteilte den bislang unbescholtenen 24-Jährigen zu sechs Monaten Haft mit Bewährung. Einen Führerschein darf er frühestens in zwei Jahren wieder beantragen. Und obendrein muss er 200 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.