Duisburg. Während Ikea und Ostermann auf maximal zehn Prozent der Verkaufsfläche Begleitartikel anbieten dürfen, gilt diese Regel für die Krieger-Märkte nicht. Das sorgt für Diskussionsstoff. Denn für die Einrichtungshäuser ist der Verkauf von Tellern, Tassen und Vasen ein lukratives Geschäft.

Keine Frage, am Mittwoch ist der große Tag der Möbelhäuser in Duisburg. Bei Ikea in Hamborn wienern die Mitarbeiter noch einmal die Scheiben des neuen Glashauses, das das erste seiner Art unter den NRW-Filialen ist und Donnerstagfrüh eröffnet wird. Rund zwei Millionen Euro hat der schwedische Möbelriese in den Anbau investiert.

Kein Wunder: Schließlich steht die Konkurrenz in den Startlöchern. Neben Ikea entstehen die Möbelhäuser Ostermann und Trends, in der Stadtmitte Höffner und Sconto, die beiden Filialen des Berliner Möbel-Moguls Kurt Krieger. Für beide Neubau-Vorhaben soll der Rat am Mittwoch auf der Sondersitzung den baurechtlichen Weg ebnen.

Voller Einkaufswagen ohne Möbel

Was dabei immer wieder strittig diskutiert wird, sind die sogenannten „Randsortimente“, sprich: Alle Artikel, die in Möbelhäusern verkauft werden, aber keine Möbel sind. In der neuen Ikea-Halle samt Jahreszeitenshop und Café warten laut Eigenwerbung Teller, Tassen, Vasen, Stoffe oder Boxen auf die Kunden. Der Verkauf solcher Waren ist für die Möbelhäuser ein lukratives Nebengeschäft. Jeder kennt das Phänomen: Der Rundgang durch Ikea endet an der Kasse zwar ohne neue Möbel, aber trotzdem mit vollem Einkaufswagen.

Zahlen und Fakten zu Ikea, Ostermann und Höffner

Ikea in Hamborn hat im März 2005 eröffnet und beschäftigt rund 300 Mitarbeiter. Die Verkaufsfläche ist laut Bebauungsplan auf 25.000 m² begrenzt. Davon sind 18.500 m² für Möbel und 6250 m² für Randsortimente vorgesehen, Lebensmittel darf Ikea auf 250 m² verkaufen. Zentrenrelevante Artikel sind auf 10% (2500 m²) begrenzt. Baurechtlich zulässig auf der Fläche ist zudem ein Baumarkt/Gartencenter auf 13.000 m², das Randsortiment darf 4000 m² betragen.

Das Unternehmen Ostermann plant auf dem Zeus-Gelände in Meiderich ein Einrichtungshaus mit einer Verkaufsfläche von bis zu 32.500 m² (zentrenrelevante Artikel max. 2500 m²), einen Möbelmitnahmemarkt „Trends“ von 12.500 m² (1.250), einen Küchenfachmarkt mit 5000 m² (500) und einen Gartenfachmarkt mit 10.000 m² (700). Der Umsatz soll laut Gutachter zwischen 91 und 115 Mio € liegen. Das Baurecht könnte es Ende des Jahres geben.

Der Berliner Möbelhändler Kurt Krieger plant auf dem ehemaligen Güterbahnhof ein Höffner-Möbelhaus mit 43.800 m² (zentrenrelevante Artikel max. 7350 m²) und einen Sconto-Mitnahmemarkt von 8000 m² (1100 m² Randsortiment). Das Baurecht soll der Rat heute beschließen.

Der Verkauf von Lampen, Haus- und Heimtextilien lässt die Kassen in den Möbelhäusern erst so richtig klingeln. Laut einer Analyse soll Kurt Krieger mit seinem Möbelzentrum auf der „Duisburger Freiheit“ einen Gesamtumsatz von knapp 91 Millionen Euro pro Jahr machen. Während der Verkauf von Möbeln einen Umsatz von 1630 Euro pro Quadratmeter Verkaufsfläche erzielen soll, bringen die Haushaltswaren schon 2150 Euro pro qm, Lampen oder Bilder 2240 Euro und Elektro-Kleingeräte sogar 3000 Euro pro qm.

Mit dem Randsortiment wird das meiste Geld verdient

Ein anderes Gutachten geht für die Möbelstandorte im Norden sogar von noch höheren Zahlen aus. Beiden Gutachten ist aber zu entnehmen: Mit den Randsortimenten verdienen die Möbelhäuser auf den Quadratmeter gerechnet das meiste Geld. Deshalb wird an jedem Standort die maximal erlaubte Fläche für die Nebenartikel bis zum letzten Quadratmeter ausgereizt.

Strittig wird es aber erst, wenn der großflächige Verkauf solcher Waren den Fachhändlern in den Innenstädten das Geschäft vermiest. Deshalb ist der Verkauf sogenannter „zentrenrelevanter“ Waren über die Verkaufsfläche reglementiert. Es gilt die Regel: Bilder, Lampen, Babyzubehör, Gardinen, Geschirr, Gläser, Bettwäsche oder Matratzen dürfen nur auf zehn Prozent der Gesamtfläche verkauft werden. Das gilt für Ikea, das soll für Ostermann gelten, aber eben nicht für die Krieger-Möbelhäuser auf der „Duisburger Freiheit“ - obwohl das Areal viel näher an der Innenstadt liegt. Höffner und Sconto sollen doppelt so viele der umstrittenen Artikel verkaufen können wie die Konkurrenz und damit laut Analyse rund 18,7 Millionen Euro Jahresumsatz machen.

Einspruch von Ostermann

Weil hier offenbar mit zweierlei Maß gemessen wird, laufen nicht nur IHK und Einzelhandelsverband Sturm, sondern auch der Wittener Möbelhändler Rolf Ostermann. Über seine Kölner Anwälte fordert er die Stadt auf, das „Interesse der Gleichbehandlung“ zu wahren. Denn auch mit einem Zehn-Prozent-Anteil an Randsortimenten ließe sich „ein leistungsfähiges großes Einrichtungshaus betreiben“, schreiben die Anwälte.

Die Stadt weist den Einspruch zurück. Der Anteil könne selbst „für zeitlich parallel laufende Vorhaben aus städtebaulichen Gründen unterschiedlich festgesetzt werden“. Warum man Krieger diese bevorzugte Behandlung gewährt, bleibt eher unklar. Zentrales Argument der Stadt: Die Umsetzung des Gesamtkonzepts „Duisburger Freiheit“ werde „für die gesamtstädtische Entwicklung als so hochrangig angesehen“, dass man offenbar eine Ausnahme machen kann.