Duisburg. .

Es gibt Menschen, die haben einfach keinen guten Start ins Leben erwischt. Und irgendwie kriegen sie den Dreh nicht, etwas Vernünftiges daraus zu machen. Das Pech bleibt ihnen bei jedem Schritt hart auf den Fersen.

Das kann man wohl auch von dem 32-jährigen Duisserner behaupten, der gestern vor dem Amtsgericht Stadtmitte stand. Zum wiederholten Mal war der Hartz-IV-Empfänger ohne Fahrkarte im Zug erwischt worden.

In zerrütteten Familienverhältnissen aufgewachsen, schaffte der junge Mann einen halbwegs vernünftigen Schulabschluss. Eine Ausbildung zum Maler und Lackierer musste er allerdings aus gesundheitlichen Gründen abbrechen, die zweite Lehre scheiterte an einem schweren Arbeitsunfall. Seitdem jobbt er bei Zeitarbeitsfirmen, bezieht zwischendrin Hartz IV.

Das wenig erfreuliche Familienlaben ist wohl auch an der Mutter des 32-Jährigen nicht spurlos vorübergegangen. Die von psychischen Problemen geplagte Frau lebt in Aachen. Der Sohn besucht sie, so oft er eben kann. „Aber manchmal klappt das mit dem Geld vom Amt ja auch nicht so“, berichtete der Angeklagte. Dann fahre er eben ohne eine Fahrkarte. In den vergangenen 12 Jahren wurde der 32-Jährige nicht weniger als acht Mal wegen solcher Vergehen verurteilt, saß bereits einmal für zwei Monate hinter Gittern und wurde zuletzt Ende vergangenen Jahres zu drei Monaten Gefängnis verurteilt.

Das hielt ihn nicht davon ab, wieder zwei Mal ohne Fahrschein mit der Deutschen Bahn unterwegs zu sein - und natürlich wurde er prompt erwischt. „Meine ganzen Probleme liegen in meiner Kindheit begründet“, erklärte der Angeklagte der Strafrichterin. Lange Zeit habe er sich gegen die Einsicht gesträubt, dass er einen psychischen Knacks habe. „Aber nun bemühe ich mich um eine stationäre Psycho-Therapie. Ich hoffe, dass ich danach mein Leben endlich in den Griff bekommen kann.“ Eine Arbeit habe er jedenfalls danach in Aussicht.

Die Strafrichterin wünschte dem Angeklagten alles Glück der Welt. Eine positive Sozialprognose vermochte sie ihm derzeit allerdings noch nicht auszustellen. Folge: Der 32-Jährige muss erneut für drei Monate hinter Gitter. „Legen Sie Berufung ein. Vielleicht können Sie ja bis zu der Verhandlung in zweiter Instanz schon Erfolge vorweisen“, riet die Richterin.