Duisburg. . Wegen Bruch des Postgeheimnisses und Unterschlagung musste sich am Freitag ein 22 Jahre alter Zustellfahrer aus Duisburg vor Gericht verantworten. Weil er sich von seinem Chef ungerecht behandelt fühlte, hortete er 120 Weihnachts-Pakete in der heimischen Garage.
Weil er sich von seinem Chef ungerecht behandelt fühlte, hatte ein 22-jähriger Paketzusteller eines für die Deutsche Post tätigen Subunternehmens keine Lust mehr zur Arbeit. Statt sie auszuliefern, stapelte er um den Jahreswechsel herum 120 Pakete in der heimischen Garage und kam dann auch noch auf die Idee, den Inhalt selbst zu nutzen. Vom Amtsgericht Stadtmitte bekam er dafür am Freitag die Quittung.
Die Anklage lautete auf Bruch des Postgeheimnisses und Unterschlagung. „Es war das Weihnachtsgeschäft. Wir haben 12 Stunden täglich geschuftet“, berichtete der Angeklagte. Doch sein Chef habe ihm nicht den ihm zustehenden Lohn ausgezahlt. „Er hat gesagt, es sei gerade schwierig und mich mit kleinen Zahlungen bar auf die Hand abgespeist.“ Irgendwann sei er so sauer gewesen, dass er nicht mehr klar habe denken können.
Erste Opfer waren 260 Versandhauskataloge, die statt bei den Empfängern auf dem Rheindeich Neuenkamp landeten. Dann begann der 22-Jährige, Pakete in der Garage seines Vaters zu stapeln. „Erst wollte ich sie nur nicht ausliefern, dann kam ich auf die blöde Idee nachzuschauen was drin ist und die Sachen zu verticken.“
Vater alarmierte die Polizei
82 Pakete öffnete der junge Mann. Nutzen konnte er den Inhalt nicht mehr. Denn als sein Vater mitbekam, was der Junior anstellte, rief er unverzüglich dessen Chef und die Polizei an. Mutmaßlich einer der Gründe, warum der Angeklagte inzwischen nicht mehr bei den Eltern lebt.
Der Chef des Angeklagten bestritt, dass der 22-Jährige nicht korrekt bezahlt worden sei. Aber für den Strafrichter spielte das ohnedies keine große Rolle: „Selbst wenn sie nicht richtig bezahlt worden sein sollten, rechtfertigt das die Taten natürlich in keiner Weise“, belehrte er den reuigen Täter. Der bislang nur wegen Schwarzfahrens vorbestrafte 22-Jährige kam mit einer Geldstrafe von 1000 Euro (100 Tagessätze zu je zehn Euro) davon.