Duisburg. .
Bereits mehrfach geriet eine 31-jährige Hambornerin mit dem Gesetz in Konflikt, weil sie immer wieder auf Menschen losging. Zuletzt hatte sie das Amtsgericht Stadtmitte wegen Körperverletzung zu drei Monaten Gefängnis verurteilt. In der Berufungsverhandlung am Mittwoch entging die Angeklagte knapp einer psychiatrischen Untersuchung.
Am 4. April 2011 hatte sie in Hamborn beim Abbiegen mit dem Fahrrad ein Auto geschnitten. Der Autofahrer musste eine Vollbremsung hinlegen. Zum Dank beleidigte ihn die 31-Jährige und fuhr weiter. Der Autofahrer verfolgte sie ein kurzes Stück. Als sie ihr Fahrrad vor der Haustür abschloss, sprach er die dreiste Radlerin an. Die beleidigte ihn erneut und haute den nicht gerade leichtgewichtigen Kaufmann, der mindestens einen Kopf größer als die Täterin ist, einfach um. Brille und Pullover des Mannes gingen dabei kaputt.
Einschlägige Vorstrafen
Das Amtsgericht hatte angesichts dreier einschlägiger Vorstrafen keine Milde mehr walten lassen, doch die 31-Jährige wollte die drei Monate nicht absitzen und zog in die Berufung. Der Vorsitzende der Kleinen Strafkammer hielt ihr schonungslos die Vorstrafen vor. Waren die Taten an sich schon denkwürdig, so waren es Zeugenaussagen in den Akten, die von einer psychischen Störung der 31-Jährigen sprachen, um so mehr. Er ließ ihr schließlich die Wahl: Berufung zurücknehmen oder sich einer psychiatrischen Begutachtung stellen, die eine Abgabe des Falles an eine Große Strafkammer und eine unbefristete Unterbringung in einem Krankenhaus zur Folge haben könnte. Die Angeklagte nahm am Ende die Berufung zurück.