Bei der Debatte um die Briefwahl-Zwischenstände argumentiert die Stadt, dass die Bekanntgabe das Wählerverhalten beeinflussen könnte, weil ein Quorum über den Abwahlerfolg entscheidet. Dabei liegt allerdings ein Denkfehler zugrunde. Die Abwahl eines Bürgermeisters regelt §66 der NRW-Gemeindeordnung. In dem Hauptsatz heißt es: „
Der Bürgermeister ist abgewählt, wenn sich für die Abwahl eine Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen der wahlberechtigten Bürger ergibt“. Entscheidend ist daher zunächst, dass es eine Mehrheit gibt. Das Quorum erklärt der Nebensatz: „...sofern diese Mehrheit mindestens 25 Prozent der Wahlberechtigten beträgt“.
Bedeutet: Selbst wenn 92.000 Duisburger gegen Sauerland stimmen, kann die Abwahl scheitern. Denn: Stimmen gleichzeitig (z.B.) 95.000 für ihn, bleibt er im Amt.