Folgt man allein der Kriminalitätsstatistik für das Jahr 2008, dann ist die Zahl der Sexualdelikte in Duisburg gesunken.

Doch wie hoch die Dunkelziffer vor allem beim sexuellen Missbrauch von Kindern ist, kann niemand sagen. Die Statistiker wissen: „Zu berücksichtigen ist, dass der weitaus überwiegende Teil sexueller Missbrauchsfälle nicht angezeigt” werde. Denn: In aller Regel handele es sich um Täter aus dem unmittelbaren familiären Umfeld des Opfers.

Die 324 angezeigten Sexualdelikte (14,06 % weniger als 2007) unterteilen sich wie folgt: 54 Fälle von Vergewaltigung/schwere sexuelle Nötigung (aufgeklärt: 43); neun überfallartige Vergewaltigungen durch Einzeltäter (aufgeklärt: drei); 72 Fälle von Missbrauch von Kindern (aufgeklärt: 56). Hierzu zählen auch 19 exhibitionistische Handlungen vor Kindern. In 68 Fällen wurde wegen „Besitz, Verschaffen und Verbreiten von Kinderpornografie” ermittelt (aufgeklärt: 67).

Die überfallartig begangene Vergewaltigung durch Einzeltäter ist nach Darstellung der Polizei eines jener Delikte, die das Sicherheitsgefühl stark beeinträchtigen können. Ein Fall aus dem letzten Jahr:

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Am frühen Morgen öffnete eine 24-jährige Frau nach dem Klingeln die Wohnungstür. Sie wurde von einem maskierten Mann mit einer Schusswaffe bedroht und in die Wohnung gedrängt, in der sich auch ihr zweijähriger Sohn aufhielt. Der Täter fesselte und vergewaltigte die Frau. Wie sich bei den Ermittlungen herausstellte, stammte der Täter aus dem sozialen Umfeld des Opfers. Er wurde festgenommen und zu einer Haftstrafe von fünf Jahren verurteilt. Kurze Zeit später verübte er in seiner Zelle Selbstmord.

Eine Aufklärungsquote von 98 % erreichten in 2008 die Ermittlungen im Bereich Verbreitung, Verschaffung und Besitz von kinderpornografischen Darstellungen. In zehn Fällen wurde hierfür das Internet genutzt. Das Täterprofil: ältere, zumeist männliche Tatverdächtige: 38 der 43 männlichen Täter (bei nur drei weiblichen) bei Besitz und Verschaffung von Kinderpornografie waren mindestens 30 Jahre alt, ebenso neun der 13 (bei zwei weiblichen) Tatverdächtigen bei der Verbreitung von Kinderpornografie.

(Wird fortgesetzt)