Duisburg.. Wegen fahrlässiger Körperverletzung stand ein Taxifahrer (52) vor Gericht. Er soll eine Alzheimer-Patientin entgegen bestehender Anweisung einfach im Hausflur stehen gelassen haben. Die Rentnerin irrte nach Heimfahrt aus der Tagespflege dann durch Wedau und verletzte sich.

Wegen fahrlässiger Körperverletzung musste sich ein Taxifahrer (52) vor dem Amtsgericht verantworten. Der Vorwurf: Am 10. März habe der Mann eine Alzheimer-Patientin bei der Heimfahrt entgegen bestehender Anweisung einfach im Hausflur stehen lassen.

Folge: Die alte Dame verließ das Haus wieder, irrte durch Wedau und verletzte sich am Bein. Das Verfahren kam zwar zu keinem Ende, lieferte dafür aber irritierende Einblicke in den Umgang mit alten und kranken Menschen.

Die Rentnerin war in den vergangenen Jahren immer wieder für mehrere Monate in der Tagespflege des AWO-Seniorenzentrums an der Duisserner Wintgensstraße betreut worden. Morgens wurde sie mit mehreren Mit-Patienten von einem Großraum-Taxi abgeholt, nachmittags wieder nach Hause gebracht.

Anweisung unbekannt

Das in Homberg ansässige Taxi-Unternehmen habe klare Anweisungen gehabt, die orientierungslose Frau persönlich beim Ehemann in Wedau abzugeben, so die Erkenntnis der Staatsanwaltschaft. „Davon wusste ich nichts“, hielt der Taxifahrer dagegen. Er habe die Patienten an ihrer Anschrift abgesetzt, geklingelt und wenn jemand geöffnet habe, sei die Sache für ihn erledigt gewesen.

Auch dem Funker des Unternehmens war von besonderen Anweisungen nichts bekannt. „Das könnte höchstens der Chef wissen“, so der Zeuge. Er habe nur dafür gesorgt, dass die Fahrer pünktlich waren.

Der Ehemann hatte sich am Tattag gewundert, dass seine Frau nicht pünktlich abgesetzt wurde. „Ich habe kein Klingeln gehört.“ Er fiel aus allen Wolken, als die Polizei die Verletzte nach Hause brachte. Zwei Mädchen hatten sie gefunden, als sie durch Wedau humpelte. Ein Zettel in der Tasche wies den Wohnort. „Jetzt ist sie im Pflegeheim“, so der Rentner. „Sie hat mich damals oft schon nicht mehr erkannt. Und das nach 50 Jahren Ehe.“

Immer wieder Beschwerden über Taxifahrer

Das Gericht setzte das Verfahren aus. Nicht unwahrscheinlich, dass die Anklage gegen den Taxifahrer außerhalb der Hauptverhandlung eingestellt wird.

Bei der Awocura, die 39 Menschen an drei Standorten in der Tagespflege betreut, kommentierte man den Fall gestern mit Fassungslosigkeit. „Natürlich gibt es konkrete Anweisungen an die beauftragten Taxi-Unternehmen“, so Awocura-Geschäftsführerin Wilma Katzinski. Außerdem sprächen die Taxifahrer ja beim Bringen und Abholen auch mit dem Pflegepersonal - was im vorliegenden Fall angesichts der Tatsache, dass der Fahrer vor Gericht aber einen Dolmetscher benötigte, wohl weniger nützlich war.

Aber selbst ohne Weisungen, so Katzinksi, sei ein solcher Umgang mit Demenzkranken nicht nachvollziehbar. Es gebe immer mal wieder Beschwerden über Taxifahrer, räumt sie ein. „Es ist halt heikel, wenn Fremdfirmen eingesetzt werden, die nichts mit Pflege zu tun haben.“