Duisburg. Reinhard Isenberg hat seinen Prozess um Lohnfortzahlung verloren. Der 2007 fristlos gekündigte Geschäftsführer der Klinikum Duisburg GmbH und der Städtischen Seniorenheime GmbH muss nun seinerseits 370.000 Euro an seinen ehemaligen Arbeitgeber zahlen. Ihm war vorgeworfen worden, unrechtmäßig zu viel Gehalt bekommen zu haben.

Reinhard Isenberg hat verloren. Der im September 2007 fristlos gekündigte Geschäftsführer der Klinikum Duisburg GmbH und der Städtische Seniorenheime GmbH war damals gegen seinen früheren Arbeitgeber vor Gericht gezogen und hatte auf Lohnfortzahlung bis zum September 2009 geklagt. Isenbergs Forderung: 427 000 Euro. Einen Betrag in etwa dieser Höhe muss er nun selbst an das Klinikum zahlen. So lautet das Ergebnis eines Termins, der am 14. Oktober vor dem Oberlandesgericht in Düsseldorf stattfand. Damit ist das langjährige Verfahren Isenberg contra Klinikum und Klinikum contra Isenberg beendet.

Denn das beklagte Klinikum hatte damals seinerseits gegen seinen entlassenen Geschäftsführer geklagt. Der Vorwurf lautete, Isenberg habe unrechtmäßig zu viel Gehalt und Tantiemen bezogen sowie die vertraglich festgelegte Grenze von 38.500 Euro bei der Anschaffung eines Dienstwagens überschritten. Bei der Verhandlung am 26. Mai 2008 vor dem Landgericht Duisburg hatte Isenberg sich zu rechtfertigen versucht, indem er erklärte, dass ihm angesichts schwankender Bezüge gar nicht aufgefallen sei, dass er ab Mai 2005 mehr Gehalt bekommen hatte, als ihm eigentlich zustand.

Isenberg rechtfertigt sich

Zudem betonte er, dass ihm nicht klar gewesen sei, dass vorherige Zusatzvereinbarungen mit dem neuen Vertrag als Geschäftsführer ihre Gültigkeit verloren hätten und deshalb laut dem Vertrag von 2002 keine Tantiemen mehr gezahlt werden sollten. Die Summe für den Dienstwagen rechtfertigte Isenberg damals damit, dass er bei vorangegangenen Anschaffung Beträge eingespart hätte.

Die Kammer sah das 2008 deutlich anders. Isenberg habe in Sachen Dienstwagen vorsätzlich gehandelt, bei Gehalts- und Tantiemenzahlungen zumindest seine Pflichten grob fahrlässig verletzt.

Kaum Aussicht auf Erfolg vor Gericht

Das Verfahren zog sich über Jahre hin, bis am 30. Juni vergangenen Jahres Isenbergs Klage von der Kammer für Handelssachen am Landgericht Duisburg abgewiesen wurde. Der Ex-Geschäftsführer wurde dazu verurteilt, dem Klinikum 377 000 Euro zurückzuzahlen, plus Zinsen. Doch Reinhard Isenberg sah sich immer noch im Recht und zog vor das Oberlandesgericht. Das machte ihm bei dem Termin am 14. Oktober wohl unmissverständlich klar, dass er mit seinem Vorgehen kaum Aussicht auf Erfolg hat und nur noch mehr Gerichtskosten anhäuft.

Nachdem das Klinikum bei diesem Termin seine Forderungen auf 370.000 Euro verringert hat, womit die Gegenseite einverstanden war, zog Isenberg seine Berufung zurück. Damit gilt das Urteil vom Juni 2010: Reinhard Isenberg muss zahlen.