Duisburg. Vor dem Landgericht musste sich am Mittwoch eine 48-jährige Frau aus Euskirchen verantworten, die seit 1995 ihren Lebensunterhalt in Duisburg als Betreuerin verdient hatte. Sie veruntreute Gelder ihrer Klienten.
Insgesamt neun Fälle umfasste die Anklageschrift gegen die Betreuerin, dabei ging es um einen Zeitraum von 2003 bis 2006. In allen Fällen war es zu auffälligen Unregelmäßigkeiten bei den Abrechnungen gekommen. Darum war sie der Untreue und des Betruges angeklagt worden. Mehrere psychisch Kranke und Demenzpatienten hat sie um ihr Geld gebracht
So rechnete sie etwa bei einem ihrer Kunden Hausbesuche und Pflegedienstleistungen ab, obwohl der Mann zu dieser Zeit nur im Krankenhaus gelegen hatte. In einem anderen Fall hob sie vom Konto einer bereits verstorbenen Mandantin noch über 2000 Euro ab.
Doch nicht nur bei den betreuten Patienten machte die Frau ihr Geld. Verschiedene Dienstleistungen stellte die Betreuerin, die ja vom Gericht bestellt werden muss, auch der Staatskasse in Rechnung. Darunter waren etwa Besuche bei einer psychisch erkrankten Frau. Deren Tochter jedoch führte gestern vor Gericht aus, dass es solche Besuche niemals gegen habe.
Angeklagte hatte eigene Probleme
Dennoch erweckte die Frau in dem Verfahren den Eindruck, nicht nur von purer Gier zu den Taten getrieben worden zu sein. Über 50 Mandanten hatte sie zu versorgen und offenbar ist ihr die Aufgabe selbst über den Kopf gewachsen. Immer mehr habe sie den Überblick über Rechnungen verloren, Belege fehlten, so dass sie schließlich Rechnungen fingiert habe, um noch an ihr Geld zu kommen. Auch häusliche Probleme soll es gegeben haben, eine schwierige Scheidung machte ihr Druck.
Da die Frau vor Gericht alle Anklagepunkte einräumte, und es zumindest in einem Fall nach einem Zivilprozess bereits zu einer Rückzahlung gekommen war, urteilte des Gericht milde und entschied sich für eine Bewährungsstrafe.
Fast 1,3 Millionen Menschen werden heute in Deutschland durch einen Betreuer vertreten. Diese Betreuer haben nicht die Aufgabe, sich um medizinische Aufgaben oder Pflege zu kümmern. Sie regeln vor allem die finanziellen Belange ihrer Mandanten, wenn diese wegen psychische oder körperlicher Erkrankungen dazu selbst nicht mehr in der Lage sind. Die größte Gruppe sind Demenz-Erkrankte. Betreuer werden durch das Vormundschaftsgericht bestellt.