Duisburg. . Wegen Geldfälschung fand sich am Mittwoch ein 45-jähriger Hochfelder vor dem Amtsgericht wieder. Die Scheine waren allerdings so schlecht gemacht, das am Ende nur eine Verurteilung wegen Betruges herauskam.

Für die Damen des horizontalen Gewerbes an der Charlottenstraße dürfte der 45-jährige Hochfelder, der sich gestern vor dem Amtsgericht Stadtmitte verantworten musste, fortan als falscher Fuffziger gelten. Er selbst allerdings hatte im Dezember 2010 mit dilettantisch gemachten Hundertern bei zwei Besuchen im Bordell bezahlt.

Der geständige Mann berichtete, dass er die Blüten am heimischen Computer hergestellt hatte. Die nur einseitig in zweifelhafter Qualität bedruckten Scheine, die obendrein schief ausgeschnitten waren, hatten zunächst dem eigenartigen Humor des arbeitslosen und verschuldeten Angeklagten gedient. „Ich habe die Dinger an öffentlichen Orten ausgelegt und hatte einen Riesenspaß, wenn sich Leute danach gebückt und dumm geguckt haben.“

"Ich hatte doch kein Geld"

Irgendwie habe ihn zum Jahresende der Frust gepackt, so der Hartz-IV-Empfänger. „Ich hatte doch kein Geld. Da bin ich auf die dumme Idee gekommen, die Scheine so einzusetzen, wie es in der Anklage steht.“ Allerdings habe er nicht geglaubt, dass jemand darauf hereinfallen würde.

Zwei der vorwiegend aus Osteuropa herangekarrten Gewerbetreibenden rund um die Vulkanstraße erkannten die plumpen Fälschungen allerdings zu spät. Zumal der Kunde wegen angeblicher Verschämtheit darauf bestanden hatte, dass das Licht zu dämmen sei, bevor er das Geld auf den Tisch legte. „Hinterher hat mir das sofort schrecklich Leid getan“, beteuerte der Angeklagte.

Kein Fall von Geldfälschung

Die Juristen kamen angesichts der geradezu rührend lächerlichen Qualität der Papierschnipsel zu dem Schluss, dass es sich nicht wirklich um einen Fall von Geldfälschung gehandelt habe. Sie verurteilten den Angeklagten stattdessen wegen Betruges.

Befürchtungen des Mannes, dass er nun wegen eines fleckigen polizeilichen Führungszeugnisses nie mehr einen Job bekommen würde, erwiesen sich als grundlos. Der bislang unbescholtene Angeklagte kam mit 800 Euro (80 Tagesätze zu je 10 Euro) davon. Erst ab 90 Tagessätzen tauchen Strafen im Führungszeugnis auf.