Duisburg..

2000 Euro hat die Axa-Versicherung einer Mutter angeboten, deren Tochter bei der Loveparade ums Leben kam. „Kein Geld der Welt kann Giulia wieder lebendig machen“, sagt ihre Mutter Nadia Zanacchi.

„Wir haben uns bei dem Angebot an der deutschen Gesetzgebung und ähnlichen Urteilen orientiert“, erklärt Axa-Sprecher Ingo Koch. Die Forderung nach Ausgleich des Verdienstausfalles für Nadia Zanacchi, der Mutter der verstorbenen Giulia, habe deren Anwalt bislang noch nicht begründet.

Dieser stellt klar: „Der Mutter geht es in erster Linie nicht ums Geld, sondern um die strafrechtliche Verurteilung der Verantwortlichen“, sagt Daniel Henneke-Sellerio. Für den Tod an sich müsse die Haftpflichtversicherung der Loveparade – die Axa – keinen Ausgleich zahlen, wohl aber für die erlittenen Schmerzen der 21-Jährigen. Denn: „Der Tod ist erst durch einen Überlebenskampf eingetreten.“ Der Anspruch auf Schmerzensgeld werde in diesem tragischen Fall an die Mutter vererbt. Einen Schadensersatzanspruch für den Verlust der Tochter habe die Mutter zwar nicht, wohl aber für ihren Verdienstausfall, den sie durch den Schock und die damit verbundene Arbeitsunfähigkeit hatte.

Beerdigungskosten sind beglichen

Die Axa-Versicherung habe allerdings die Beerdigungs- und Überführungskosten des Loveparade-Opfers in Höhe von 13 000 Euro beglichen. Außerdem gab es 20 000 Euro Soforthilfe vom Land NRW für die Hinterbliebenen.

Nadia Zanacchi versucht in einem Schreiben an diese Zeitung ihre Probleme mit Begriffen wie Schmerzensgeld und Schadensersatz zu verdeutlichen: „Für menschliches Leben kann es keine Vergütung in Form von Geld geben. Aber es ist eine Hilfe für alle, die Probleme haben.“