Duisburg. .

Die Bürgerinitiative „Neuanfang für Duisburg“ soll ein ehrgeiziges Ziel haben: Sie möchte so viele Unterschriften für die OB-Abwahl sammeln,wie Adolf Sauerland bei seiner Wahl 2009 an Stimmen erhalten hat. Das wären immerhin 74.186.

Ob das gelingt oder vielleicht schon gelungen ist, wird sich am 17. Oktober zeigen. Kurz vor Eintritt in die Tagesordnung wird der Bürgerinitiative im Rat die Möglichkeit gegeben, die Unterschriftenlisten zu überreichen und eine Stellungnahme abzugeben. Anschließend werden Mitarbeiter der Verwaltung in einem anderen Raum mit der Zählung der Listen beginnen.

Bis zum 12. Dezember, dem Termin der folgenden Ratssitzung, müssen die Unterschriften auf ihre Rechtsgültigkeit hin überprüft werden. Ist die nötige Zahl von rund 55.000 Unterschriften erreicht, muss der Rat über einen Termin für die Durchführung der Abwahl in den folgenden drei Monaten entscheiden.

Genug Stimmen, selbst mit einem Abschlag ungültiger Unterschriften

„Auch ohne jetzt eine Zahl zu nennen: Wir haben ein gutes Gefühl, dass wir die nötigen Unterschriften zusammen haben werden, selbst mit einem Abschlag von möglicherweise ungültigen Stimmen. Aber wir kämpfen natürlich weiter um jede Stimme“, erklärte am Freitag Theo Steegmann, der gemeinsam mit Harald Jochums und Werner Hüsken das Bürgerbegehren unterzeichnet hat. Zwar bestehe der aktive Kern der Bürgerinitiative nur aus gut zwei Dutzend Personen, jedoch hätten sich in den Wochen der Unterschriftensammlung zahlreiche Unterstützer in der Bürgerschaft gefunden, so Steegmann: „Uns erreichten Briefe von etwa 100 Bürgern, die selbst Unterschriften gesammelt haben. In einigen Briefen waren bis zu 20 komplett ausgefüllte Listen.“

Transparenz

Innerhalb der Verwaltung ist man bemüht, das Verfahren um die Auswertung der Unterschriftenlisten so transparent wie möglich zu gestalten. Da es um die Abwahl des Oberbürgermeisters selbst geht, wird er für den Fall, dass genügend Unterschriften gültig sind, vermutlich durch Stadtdirektor Greulich als Verantwortlicher für das Wahlverfahren vertreten.

Für die Durchführung des Abwahlverfahrens selbst gilt nach den Worten von Thorsten Sterk vom Landesverband „Mehr Demokratie e.V.“ in Köln das Kommunalwahlgesetz des Landes. „Das bedeutet, dass genauso wie bei einer Kommunalwahl zu verfahren ist.“ Im Gegensatz zu normalen Bürgerbegehren also mit der Möglichkeit für Wähler, sich per Briefwahl zu beteiligen, und der Öffnung aller Wahllokale. Dies wären in Duisburg über 140.

Zweite Möglichkeit: der OB könnte auf sein Amt verzichten

Die Gemeindeordnung lässt aber auch noch eine andere Möglichkeit zu: Ein (Ober-) Bürgermeister kann binnen einer Woche nach Feststellung der Zulässigkeit des Antrags zum Bürgerbegehren durch den Rat auf die Entscheidung der Bürger über seine Abwahl verzichten. Der Verzicht wäre dann schriftlich gegenüber dem ehrenamtlichen Stellvertreter (in Duisburg Benno Lensdorf, CDU) zu erklären. Mit dem Ablauf des Tages, an dem dieser Verzicht dem ehrenamtlichen Stellvertreter zugeht, gilt die Abwahl als erfolgt. Bislang gibt es allerdings keine Hinweise darauf, dass Adolf Sauerland dazu bereit wäre.

Vor gut einem Jahr war ein Abwahlantrag im Rat an der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit gescheitert. Erst durch die Änderung der Gemeindeordnung zur Mitte des Jahres wurde es möglich, dass auch mittels eines erfolgreichen Bürgerbegehrens das Abwahlverfahren in Gang gebracht werden kann. Über 90.000 Stimmen (25 % aller Wahlberechtigten) sind nötig, um den OB abzuwählen.