Mit Spannung wurde die Fortsetzung des Verfahrens gegen eine 30-jährige Duisburgerin vor dem Landgericht erwartet. Ihr wird zur Last gelegt, am 4. Juni 2006 ihren damals vier Monate alten Säugling so heftig geschüttelt zu haben, dass dieser eine Hirnblutung erlitt.

Am zweiten Verhandlungstag sollte eigentlich der Vater des Kindes als Zeuge vernommen werden. Schon zum Prozessauftakt erließ der Vorsitzende Richter der 3. großen Strafkammer einen Vorführungsbefehl gegen den getrennt von seiner ehemaligen Partnerin lebenden Türken. Doch auch am zweiten Verhandlungstag war vom Kindsvater keine Spur. Ob sich dieser in sein Heimatland abgesetzt hat oder lediglich einen mehrwöchigen Urlaub angetreten hat, bleibt unklar.

Doch nicht nur der Zeuge, bei dem eine Beteiligung am Tatgeschehen nicht gänzlich auszuschließen ist, sondern auch die Angeklagte glänzte durch Abwesenheit. Auch gegen sie erging nun ein polizeilicher Vorführungsbefehl. Sollte die Mutter, die den Tatvorwurf vehement bestreitet, auch zum Fortsetzungstermin nicht greifbar sein, wird ein Haftbefehl gegen sie ergehen.