Duisburg. .
Ein 54-jähriger Patient eines Obermeidericher Pflegeheims hat im Februar versucht, einen Mitpatienten mit einem Kissen zu ersticken. „Stimmen“ sollen ihm dies befohlen haben. Das Landgericht Duisburg wies den 54-Jährigen in eine geschlossene Einrichtung ein.
Das Personal einer Pflegeeinrichtung in Obermeiderich hielt einen 54-jährigen Patienten für einen friedlichen Eigenbrötler. Nie suchte der meist apathische Langschläfer ein Gespräch, nie waren Stimmungsschwankungen zu bemerken. Doch am 8. Februar überraschte eine Pflegerin ihn dabei, als er einem Mitpatienten (52) ein Kissen auf das Gesicht drückte. Am Dienstag musste sich das Landgericht mit dem traurigen Fall befassen.
Der Beschuldigte bekam kein Wort heraus. Ärzte und Betreuer mussten den Juristen das spärliche Wissen über das Leben des Mannes vermitteln. Offenbar schon mit einer erheblichen Minderbegabung geboren, leidet der Mann unter schweren psychotischen Störungen. Vater und drei Geschwister wiesen das gleiche Krankheitsbild auf. Mehrfach hatte der Patient gefordert, ihn zu töten. 2005 und 2007, als der 54-Jährige in einem anderen Heim war, war er erstmals gewalttätig geworden.
Gutachter bestätigte Schuldunfähigkeit des Schwerstkranken
Am 8. Februar hatten ihm „Stimmen“ befohlen, den bewegungs- und sprachunfähigen Mitpatienten zu töten. Bis heute glaubt er, dass er den Befehl befolgen musste. Für die Juristen war von vornherein klar, dass der Schwerstkranke für den Totschlagsversuch nicht zur Verantwortung gezogen werden könne. Ein Gutachter bestätigte seine Schuldunfähigkeit, warnte aber auch vor einer möglichen Wiederholungsgefahr.
Die Konsequenz: Die Strafkammer folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft und ordnete die unbefristete Unterbringung des Mannes in einer geschlossenen Einrichtung an. „Ein selten klarer Fall“, so der Vorsitzende. Und: „Kaum je ein Beschuldigter befand sich in einem so bedauernswerten Zustand.“