Duisburg. . Die Bezirksregierung in Düsseldorf ist der Ansicht, dass die Stadt Duisburg nicht genug spart. Nun soll der Rat zu jeder der 149 Positionen eine eigene Entscheidung fällen und so Prioritäten setzen.
In einem Schreiben an Oberbürgermeister Sauerland wird von der Bezirksregierung gefordert, die vor der Sommerpause für den Rat zusammengestellte Liste mit 149 einzelnen Maßnahmen, die in den Bereich „freiwillige Leistung aufgrund eines Gremienbeschlusses“ der Stadt fallen – Gesamtvolumen: 104,9 Millionen Euro – erneut in den Rat zu bringen. Die Aufsichtsbehörde vermisst weitere Sparanstrengungen der Stadt – trotz des im letzten Jahr bereits beschlossenen Haushaltskonsolidierungskonzepts. Der Katalog der freiwilligen Leistungen war vom Rat nur zur Kenntnis genommen worden, einen Beschluss dazu gab es nicht.
„Damit verzichtet der Rat der Stadt Duisburg auf die Möglichkeit, notwendige Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung im Bereich der freiwilligen Leistungen umzusetzen, die einzelnen freiwilligen Leistungen zu priorisieren und damit in seinem Sinne zu gestalten“, heißt es in dem Brief.
Pflicht zum Ausgleich
Die Bezirksregierung will nun vom Rat zu jeder einzelnen Position eine Entscheidung haben. Zum Katalog der freiwilligen Leistungen gehören die Kosten für den „Beitritt der Stadtgemeinde Duisburg zum Bund Deutscher Schiedsmänner“ für 78 Euro im Jahr ebenso wie das Stadttheater mit rund 14 Millionen Euro.
Dass weitere Sparanstrengungen notwendig sein werden, wenn der „Stärkungspakt Stadtfinanzen“ umgesetzt wird – Duisburg wird aufgrund der Überschuldung verpflichtet sein, daran teilzunehmen – wird zwar allgemein erwartet, doch da noch keine Details hierzu bekannt sind, ist der Brief aus Düsseldorf wohl als Hinweis zu verstehen, in welche Richtung der Hase laufen soll. Rechtlich wird der Oberbürgermeister – und damit auch der Rat – darauf hingewiesen, dass auch nach der jüngsten Neufassung der Gemeindeordnung es weiterhin die Pflicht jeder Gemeinde sei, ihren Haushalt zum „nächstmöglichen Zeitpunkt wieder auszugleichen“. Machbare Konsolidierungsmaßnahmen dürften nicht auf zukünftige Jahre verschoben werden, gleiches gelte für freiwillige Leistungen, die bereits heute eingespart werden könnten.