Duisburg..
Auch der zweite Mann, der eine 13-Jährige aus Oberhausen sexuell missbraucht und zur Prostitution in Gelsenkirchen gezwungen haben soll, bleibt auf freiem Fuß. Seine Aussagen bei der Polizei Duisburg stehen im Widerspruch zu denen des zweiten Verdächtigen.
Die Polizei Duisburg hat die Ermittlungen im Falle des 13-jährigen Mädchens aus Oberhausen übernommen, das in einem Gelsenkirchener Bordell als Prostituierte gearbeitet hat. Die Ausreißerin soll von zwei Männern aus Duisburg (19 und 22 Jahre) sexuell missbraucht und von Duisburg nach Gelsenkirchen in die „Cleopatra-Arena“ verschleppt worden sein. Nach einer Razzia mit Beamten aus Oberhausen und Gelsenkirchen am Donnerstag voriger Woche hatte die Polizei Oberhausen den 19-Jährigen am Freitag vernommen und nach dessen Geständnis wieder auf freien Fuß gesetzt.
Die Duisburger Ermittler haben in der Zwischenzeit auch den zweiten Tatverdächtigen gefasst. Der 22-Jährige wurde Anfang der Woche in Duisburg vernommen. Er äußerte sich ebenfalls ausführlich zu den Vorwürfen, stellte den Tathergang aber anders als der 19-Jährige dar. Die Polizei berichte von „zum Teil sehr widersprüchlichen Aussagen“, erklärt Oberstaatsanwalt Detlef Nowotsch. Beide haben jedoch in ihrer Vernehmung ausgesagt, sie hätten nicht gewusst, dass das türkische Mädchen erst 13 Jahre alt ist. Die Männer hatten ihr Opfer allerdings nach den bisherigen Erkenntnissen der Ermittler mit einem gefälschten Pass ausgestattet, der sie als 18-jährig ausweist.
Bis zu zehn Jahre ins Gefängnis
Die Duisburger Staatsanwaltschaft hat den Fall übernommen, das Verfahren gegen den Bordell-Betreiber führt die Staatsanwaltschaft Essen. Beiden Tatverdächtigen wird schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes und schwerer Menschenhandel vorgeworfen.
Dennoch ist auch der 22-Jährige wieder auf freiem Fuß. Denn in seinem Falle besteht nach Ansicht der Ermittler ebenfalls keine Flucht-, Verdunkelungs- oder Wiederholungsgefahr, so Nowotsch. Was er nicht erklärt ist, welche „bindenden Elemente im Leben der Tatverdächtigen“ zu dieser Einschätzung durch die Polizei führten.
Das Strafgesetzbuch sieht für Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor. Wenn das Opfer ein Kind ist, beginnt der Strafrahmen bei einjähriger Haft. Zumindest der 19-jährige Duisburger würde aber wohl nach dem Jugendgerichtsgesetz (Kerngedanke: „Erziehung vor Strafe“) verurteilt.