Duisburg. .

Die Anklage gegen einen 48-jährigen Mann aus Erlangen und einen 30-jährigen Duisburger klang schwerwiegend. Die Staatsanwaltschaft ging von Menschenraub aus.

Laut Anklage hatten die beiden Türken gemeinsam mit mehreren unbekannten Mittätern am 3. August 2009 einen 27-Jährigen aus dessen Wohnung in Hochfeld mit Waffengewalt entführt und ihn dazu gezwungen, sich von einer jungen Frau loszusagen. Doch von diesem Vorwurf blieb gestern vor dem Amtsgericht Stadtmitte nicht viel übrig.

Der 48-Jährige berichtete, er habe seit drei Tagen seine damals 18-jährige Tochter vermisst. Im Computer des Mädchens habe man Bilder von einem jungen Mann aus Duisburg gefunden. Wie ein Privatermittler fahndete sich der Erlanger über Marxloh zum Wohnort des Verdächtigen nach Hochfeld durch. Dort habe er seine völlig aufgelöste Tochter angetroffen, die er nach zwei Faustschlägen gegen den 27-Jährigen mitgenommen habe.

Zwangsheirat auf Zeit

„Hinterher hat sie mir dann unter Tränen erzählt, dass sie von dem Typen entführt worden war und gegen ihren Willen sogar dazu gezwungen worden war, vor einem Imam auf Zeit zu heiraten“, so der Angeklagte verbittert. Eine Version, die die Tochter des Angeklagten im Zeugenstand bestätigte.

Der Mitangeklagte hatte überhaupt keine Ahnung, wie er in das Verfahren hineinkam. Der Geschädigte sei ein alter Schulkamerad von ihm. „Ich habe nur zwei Leuten, die nach ihm suchten, einen Hinweis gegeben, wo sie ihn möglicherweise finden können.“

Verfahren wurde eingestellt

Der angeblich Geschädigte blieb dabei: Er sei von vier oder fünf Männern, die plötzlich vor seiner Wohnung standen, geschlagen, mit Waffen bedroht und entführt worden. Allerdings: „Die beiden Angeklagten waren nicht dabei.“

Nach dieser überraschenden Aussage fand das Verfahren schnell ein Ende. Mit dem Hinweis darauf, dass allenfalls eine Verurteilung wegen Körperverletzung in Betracht komme, wurde das Verfahren gegen den 48-Jährigen kurzerhand eingestellt. Der Vater habe sich in einer Ausnahmesituation befunden, so die Juristen. Der irritierte Mitangeklagte wurde freigesprochen.