Duisburg. .

Wie Regierungspräsidentin Anne Lütkes am Mittwoch in Düsseldorf erklärte, warte sie nun auf wirtschaftliche und „wahrhaft gerechnete Konzepte“ der Kommunen „ohne Luftbuchungen“.

Duisburg hat zwar ein Haushaltssicherungskonzept aufgelegt, doch das wurde von der Regierungsbehörde nicht genehmigt, was sich nun als Vorteil herausstellt: Der Erlass des Innenministeriums von Dienstag, der die Fristverlängerung von bisher insgesamt vier auf künftig zehn Jahre gewährt, gilt auch für Kommunen, deren Haushaltssicherungskonzept nicht genehmigt wurde.

Politik und Verwaltung können also einen neuen Anlauf nehmen. Den Kommunen entstehen so vor allem im Bereich der freiwilligen Leistungen neue Handlungs- und Gestaltungsspielräume.

Grüne Regierungspräsidentin zog Bilanz

Die erste grüne Regierungspräsidentin zog am Mittwoch eine Bilanz: Vor einem Jahr trat sie ihr Amt als Nachfolgerin von Jürgen Büssow (SPD) an. Ihr Vorsatz: eine gut geführte Verwaltung, rechtsförmig klare Verfahren, die der Bürger versteht, Transparenz und Bürgerbeteiligung. „Das alles scheint mit auf einem guten Weg!“ Die Mittelbehörde zwischen Landesregierung und Kommunen sei der der „Brückenkopf der rot-grünen Landesregierung“.

Das waren die Schnittpunkte Duisburgs mit der Behörde – neben der oben geschilderten Finanzaufsicht – in den vergangenen zwölf Monaten:

Auswirkungen der Loveparade-Katastrophe

Die Auswirkungen der Loveparade-Katastrophe durch die nun verpflichtende Plausibilitätsprüfungen der örtlichen Genehmigungsverfahren für Großveranstaltungen inklusive des Sicherheitskonzepts.

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Der Luftreinhalteplan, dessen Entwurf die deutliche Ausdehnung der Umweltzonen sowie eine stufenweise Verschärfung der Einfahrverbote vorsieht (ab Januar 2013 für Fahrzeuge mit roten Plaketten, ab Juli 2014 Einfahrverbot für Fahrzeuge mit gelben Plaketten.

Anne Lütkes: „Wir müssen hier EU-Vorschriften umsetzen.“ Allerdings soll es auch noch Ausnahmen geben. „Zum Beispiel für kleinere Handwerksbetriebe, denen die Umstellung ihres Fuhrparks nicht leicht fällt.“ Einwendungen gegen den Plan, so versprach sie, würden in der Behörde diskutiert.

Die CO-Pipeline

Ob die Regierungsbehörde Berufung gegen das Verwaltungsgerichtsurteil einlegen wird, ist laut Lütkes noch nicht entschieden. Man werde die Hinweise aus dem Urteil ernst nehmen und u.a. zu den Themen Erdbebensicherheit und Bodenverflüssigung weitere Gutachten als Nachbesserung des Planfeststellung-Beschlusses in Auftrag geben. Von den Pipeline-Bauherren wünscht sie sich mehr Information: „Die planabweichende Arbeiten müssen auf den Tisch.“

Sozialticket

Zum Sozialticket stellte Anne Lütkes klar, dass ihre Behörde zwar im Vorfeld Bedenken geäußert habe, dass Kommunen unter Nothaushaltsrecht damit Probleme bekommen könnten.

Wenn jedoch die Mittel ausreichen – was nach dem Hinweis der Landesregierung durch Zuschüsse der Fall sei – können sich auch die HSK-Kommunen an der Pilotphase ab November beteiligen. Wie berichtet, hatte Kämmerer Dr. Langner die zusätzliche Belastung des städtischen Haushalts zunächst auf etwas mehr als 900.000 Euro geschätzt.