Die Stadt Duisburg soll gegen Vorschriften des Informationsfreiheits-Gesetzes des Landes NRW (IFG NRW) und des Umweltinformationsgesetzes (UIG NRW) verstoßen haben.
Bereits im Februar hatte der Geschäftsführer des Wal- und Delfinschutz-Forums (WDSF) in Hagen, Jürgen Ortmüller, eine Anfrage bezüglich der Einhaltung der gesetzlichen Grundlagen bei der Delfinhaltung im Zoo gestellt. Ortmüller berief sich dabei auf die Auskunftspflicht der Behörde aufgrund der gesetzlichen Regelung, die es jedem Bürger erlaubt, einen „freien Zugang zu allen öffentlichen Stellen des Landes“ und Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen der Umweltbereiche zu erhalten. Bisher habe die Stadt, die mit 72 Prozent am Zoo Duisburg beteiligt ist, den WDSF-Chef vertröstet.
Nach dem Gesetz sei jedoch eine Anfrage eines Bürgers innerhalb einer Frist von maximal zwei Monaten zu bescheiden. Ortmüller wandte sich deshalb an die Landesbeauftrage für Datenschutz- und Informationsfreiheit in Düsseldorf, Bettina Sokol. Die rügte in einem Schreiben an die Stadt Duisburg die Versäumnisse der Einhaltung der gesetzlichen Pflichten, wies nochmals auf die gesetzliche Auskunftspflicht hin und stellte fest, dass die Frist für eine berechtigte Auskunft von Jürgen Ortmüller „bereits bei weitem überschritten“ ist.
Ortmüller vermutet nach eigenen Angaben nicht nur eine absichtliche Verschleppung der Stadt Duisburg bei der Offenlegung der Einhaltung der rechtlichen Grundlagen bei der Delfinhaltung im Zoo, sondern auch einen möglichen Verstoß gegen die Haltungsbedingungen. Das Umweltamt der Stadt Duisburg sei nach dem Säugetiergutachten der Bundesregierung und dem Tierschutz-Gesetz verpflichtet, die Einhaltung der Vorschriften regelmäßig aufgrund vorzulegender Unterlagen des Zoos zu überprüfen. Der WDSF-Geschäftsführer: „Wenn Vollzugsbehörden wie das Umweltamt der Stadt Duisburg bzw. das Veterinäramt für die Einhaltung von Rechtsgrundlagen nach über drei Monaten keine zwingend vorhandenen Prüfunterlagen vorlegen kann, ist da etwas faul.“
Das WDSF geht davon aus, dass alleine die Beckengröße für die sechs Delfine nicht für die vorgeschriebene artgerechte Haltung ausreichen. Die Stadt Duisburg teilte Ortmüller in einem Schreiben Anfang Mai drei Monate nach seiner Anfrage mit, „das die Recherche noch einige Zeit in Anspruch nehme, weil der Prüfungsumfang zeitaufwendiger als angenommen ist“ und die Koordination verschiedener Fachbereiche und mehrerer Ämter erforderlich ist.
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit forderte die Stadt auf, ihr kurzfristig mitzuteilen, „ob und in welchem Umfang Informationen offen gelegt werden oder welche Gründe dagegen sprechen“.
Die Stadt reagierte mit einem Zwischenbescheid: Die Prüfung sei umfangreicher als angenommen.