Duisburg/Düsseldorf.. Innenminister Ralf Jäger hat dem Landtag den vorläufigen Abschlussbericht der Essener Polizei zum Einsatz bei der Loveparade in Duisburg vorgelegt. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor ihre Bedenken gegen eine Veröffentlichung zurückgezogen.
Innenminister Ralf Jäger hat dem Landtag den vorläufigen Abschlussbericht der Essener Polizei zum Einsatz bei der Loveparade in Duisburg vorgelegt. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor ihre Bedenken gegen eine Veröffentlichung zurückgezogen.
Innenminister Ralf Jäger hat am Mittwoch dem Landtag den vorläufigen Abschlussbericht der Essener Polizei zur Nachbereitung des Loveparade-Einsatzes vorgelegt. Die Duisburger Staatsanwaltschaft hatte zuvor ihre Bedenken gegen eine Veröffentlichung zurückgezogen, weil sie jetzt keine Gefährdung ihres Ermittlungsverfahrens mehr sieht, teilt das Innenministerium mit. „Wir haben von Anfang an auf Transparenz gesetzt und den Landtag sowie die Öffentlichkeit über die uns zur Verfügung stehenden Erkenntnisse informiert. Das werden wir auch weiterhin tun“, sagte Jäger im Landtag.
Bei dem Bericht der vom Innenministerium beauftragten Essener Polizei handelt es sich um die zeitnahe polizeiliche Nachbereitung, wie sie bei allen Großeinsätzen üblich ist. Ziel der bereits im November 2010 erstellten, vorläufigen Analyse war es, gemachte Erfahrungen für Polizeizwecke aufzubereiten und Schlüsse für zukünftige Einsätze zu ziehen.
Kölner Polizei unterstützt Staatsanwaltschaft bei Loveparade-Ermittlungen
Die Einsatznachbereitung ist nicht Teil der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen im Strafverfahren, die weiter andauern. Hierbei unterstützt das Polizeipräsidium Köln mit derzeit 30 Ermittlern die Staatsanwaltschaft Duisburg bei ihrer Arbeit. Bereits Mitte Mai hatte sich Jäger bei der von der Fraktion die Linke beantragte Aktuellen Stunde zum derzeitigen Stand der Ermittlungen geäußert - trotz einer hitzigen Debatte blieben aber viele zentrale Fragen weiter unbeantwortet.
Der Innenminister wies darauf hin, dass es in Anbetracht der laufenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft noch nicht möglich sei, den Einsatz der Polizei umfassend zu bewerten. Aus den bisherigen Erkenntnissen hätten die Behörden aber bereits ihre Schlussfolgerungen gezogen: „Wir haben heute schärfere Regelungen zur Genehmigung von Großveranstaltungen im Freien, wie etwa Karnevalszügen. Sofern die Polizei Sicherheitsbedenken hat, finden keine Großveranstaltungen statt“, erklärte Jäger. (mit dapd)