In NRW können Bürger in Zukunft Bürgermeister und Landräte direkt abwählen. Die Novelle wird auch als „Lex Sauerland“ bezeichnet, die Reformpläne aber gab es schon vor dem Loveparade-Unglück. 15 bis 20% der Bürger einer Kommune müssen unterschreiben, um eine Urabstimmung über den Rathauschef zu erzwingen. In einem Bürgerentscheid müssen mindestens 25 Prozent der Wahlberechtigten für die Abwahl stimmen.