Der Schulausschuss forderte die Verwaltung auf, in Gesprächen mit dem Schulministerium zu klären, ob ein Antrag auf Einrichtung einer Gemeinschaftsschule in Duisburg überhaupt genehmigungsfähig ist. Nach Hinweisen der Bezirksregierung wurde dies notwendig, da an die Beteiligung am Schulversuch bestimmte Voraussetzungen gebunden sind, die nach derzeitiger Rechtslage nicht vorliegen.