Für die Wirtschaftsbetriebe lieferte die Kanzlei Vauths zwei Gutachten für 14 000 € zur Preisgestaltung der Müllverbrennung und zum Arbeitsrecht. Die GfB zahlte für fünf Gutachten, u.a. zum Gesellschaftsvertrag und zur Arbeitnehmerüberlassung, 17000 €. Zweifel an der Qualität der Gutachten hat die GfB nicht, dennoch werden sie jetzt geprüft. „Wir brauchten die Gutachten, weil wir uns rechtlich absichern mussten. Das Geld war gut angelegt“, so die GfB.