Der Bund der deutschen Kriminalbeamten (BDK) verleiht den Preis „Bul le merite” 2009 an die Duisburger Initiatoren der „Riskid”-Datei.
Mit Hilfe dieser Datei, auf die nur Ärzte Zugriff haben, wollen der Duisburger Kinderarzt Dr. Ralf Kownatzki und Heinz Sprenger von der Duisburger Kripo das „Ärzte-Hopping” von Eltern verhindern, deren Kinder misshandelt werden. In einem Rechtsgutachten wurde vor einem Jahr jedoch festgestellt, dass eine derartige Datei illegal ist. Seitdem wird über eine Gesetzesänderung debattiert.
Ärzte, so der BDK, verfügten oft über Anhaltspunkte, die auf Kindesmisshandlung schließen lassen könnten. Hierzu gehört die Feststellung von Hämatomen, Verletzungen und speziellen Knochenbrüchen unterschiedlichen Entstehungsalters, ohne dass die Gründe plausibel geschildert werden und die Eltern nach einer derartigen Feststellung mit dem Kind zu einem anderen Arzt oder einer anderen Klinik wechseln (ÄrzteHopping).
Diese niedrigschwelligen Informationen sollen in einer Datenbank von Kinder- und Unfallärzten gespeichert und dann für zusätzliche Diagnosezwecke verwendet werden. Nach dem Rechtsgutachten von Prof. Dr. Stefan Huster von der Ruhr-Universität Bochum, das vom BDK in Auftrag gegeben worden war, verhindert die sich aus dem § 203 StGB ergebende „ärztliche Schweigepflicht” jedoch die Eingabe in die Datei.
„Damit sich Ärzte, die Kinder mit (Verdachts)-Symptomen behandeln, über ihre Befunde gegenseitig informieren dürfen, ist das Einverständnis der diese Kinder misshandelnden Erziehungsberechtigten erforderlich. Das ist absurd”, bewertet der BDK Vize-Vorsitzende Bernd Carstensen die derzeitige Rechtssituation.
Heinz Sprenger reagierte am Donnerstag erfreut über die Nachricht der Preisvergabe: „Es freut mich, dass die Sache an sich ausgezeichnet wird. Der Datenschutz darf nicht über den Kinderschutz gestellt werden. Die Auszeichnung ist ein wichtiges Signal nach außen.” ots/wi