Auch die Vorstandswahl bei der Duisburger Jungen Union (JU) vom 27. Dezember 2010 landete vor einem Schiedsgericht.
Elf JU-Mitglieder und Kritiker des wiedergewählten JU-Vorsitzenden Jörg Brotzki hatten die Wahl angefochten, weil unter anderem die Einladungsfrist zu kurz war, mehrere Mitglieder keine Einladung hatten, ein Wahlgang nicht geheim erfolgte und auf handschriftlich ausgefüllten Wahlzetteln das Wahlgeheimnis nicht gewahrt gewesen sei. Nach NRZ-Informationen endete der Fall vor dem Landesschiedsgericht der JU am 26. März mit einem Vergleich.
Demnach nehmen die Anfechter der Wahl ihre Anträge zurück und erkennen die Wahl an. Im Gegenzug muss der JU-Kreisvorstand im Januar 2012 erneut eine Mitgliederversammlung mit Neuwahlen einberufen.
Für den derzeit amtierenden Vorstand, der immer für zwei Jahre gewählt wird, hat sich die Amtszeit mit dem Vergleich halbiert.