Duisburg/Essen. .

Thomas W. war Mitglied im „Chapter Duisburg“ der Rockerbande Bandidos - und Gerichtsvollzieher beim Amtsgericht Essen. Darum musste er Innendienst schieben. Vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen kam es nun zu einem Vergleich.

Wenn Thomas W. unterwegs ist, muss er rein dienstlich schon über ein einnehmendes Wesen verfügen. Der 50-Jährige arbeitet als Gerichtsvollzieher beim Amtsgericht Essen. Seine außerdienstliche Liebe zum Motorradfahren machten ihn allerdings selbst zum delikaten Gerichtsfall. Seit 30 Jahren ist er Mitglied im „Chapter Duisburg“ des Motorradclubs Bandidos. Sein Haus in der Charlottenstraße 84 in Duisburg hatte er an den Club vermietet, der dort sein Vereinsheim einrichtete und das Gebäude auch äußerlich in den Farben der Bandidos dekorierte. In einer groß angelegten Aktion durchsuchte die Polizei im November 2009 die Bandidos-Stammkneipe - wenige Tage nach einer Massenschlägerei im Rocker-Milieu und etwa einen Monat nach der Ermordung eines 32-jähriges Bandidos-Mitglieds auf der Chralottenstraße.

Von W.s Bandidos-Mitgliedschaft hatte im Vorjahr der Essener Polizeipräsident erfahren, der seine Erkenntnisse an die Landesbehörden weitergab. Sodann mahlten die Mühlen der Justiz. Das Oberlandesgericht Hamm entschied, dass der 50-Jährige mit sofortiger Wirkung in den Innendienst zu versetzen ist. Schließlich, so meinten die Richter, repräsentierten Gerichtsvollzieher in eigener Verantwortung die Staatsgewalt. Es dürfe nicht der Eindruck entstehen, dass der Landesbedienstete eine Vereinigung unterstütze, die in Verdacht stehe, sich außerhalb der Rechtsordnung zu bewegen. Bandidos sehen sich selbst als „Outlaws“ - als Gesetzlose eben. Die Polizei führte in der Vergangenheit zahlreiche Ermittlungsverfahren gegen Angehörige der Bandidos.

Eine Klage des Gerichtsvollziehers gegen den sofortigen Vollzug war vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen zunächst erfolgreich. Den Richtern reichte die alleinige Mitgliedschaft des 50-Jährigen bei den Bandidos nicht aus, um die Versetzung in den Innendienst zu rechtfertigen. Nach einer Beschwerde des Landes-Arbeitgebers drehte das Oberverwaltungsgericht NRW den Spieß wieder um. Thomas W. musste weiter Innendienst schieben.

Ob der Außendienst als Gerichtsvollzieher und die Mitgliedschaft bei den Bandidos miteinander zu vereinbaren sind, sollte am Freitag das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entscheiden. Es kam zu einem Vergleich. Der 50-Jährige ist am 24. März aus dem Club ausgetreten. Er darf keine Aufgaben mehr wahrnehmen, an keinen Aktivitäten teilnehmen, muss alle Utensilien, die auf den Club deuten, beseitigen. Sein Haus in Duisburg hat er verschenkt. Dadurch entfällt zumindest sein Auftrag an einen Maler, der die Bandidos-Fassade mit neutralen Farben hätte überpinseln müssen.

Razzia bei Bandidos in Duisburg 2010

Am Dienstag, den 13.04.2010 machen die Polizei und Beamte des SEK eine große Razzia in der Stammkneipe der Rockergruppe Bandidos The fat Mexican an der Charlottenstrasse in Duisburg. Nachdem am Morgen bei Kontrollen vor dem Haus eine scharfe Waffe, Messer und Schlagwerkzeuge gefunden wurde, riegelte die Polizei das Umfeld ab und beantragte einen Durchsuchungsbefehl. Zur gleichen Zeit fand im Landgericht der dritte Prozesstag im Bandidos-Prozss statt. Foto: Stephan Eickershoff/WAZFotoPool
Am Dienstag, den 13.04.2010 machen die Polizei und Beamte des SEK eine große Razzia in der Stammkneipe der Rockergruppe Bandidos The fat Mexican an der Charlottenstrasse in Duisburg. Nachdem am Morgen bei Kontrollen vor dem Haus eine scharfe Waffe, Messer und Schlagwerkzeuge gefunden wurde, riegelte die Polizei das Umfeld ab und beantragte einen Durchsuchungsbefehl. Zur gleichen Zeit fand im Landgericht der dritte Prozesstag im Bandidos-Prozss statt. Foto: Stephan Eickershoff/WAZFotoPool © WAZ FotoPool
Am Dienstag, den 13.04.2010 machen die Polizei und Beamte des SEK eine große Razzia in der Stammkneipe der Rockergruppe Bandidos The fat Mexican an der Charlottenstrasse in Duisburg. Nachdem am Morgen bei Kontrollen vor dem Haus eine scharfe Waffe, Messer und Schlagwerkzeuge gefunden wurde, riegelte die Polizei das Umfeld ab und beantragte einen Durchsuchungsbefehl. Zur gleichen Zeit fand im Landgericht der dritte Prozesstag im Bandidos-Prozss statt. Foto: Stephan Eickershoff/WAZFotoPool
Am Dienstag, den 13.04.2010 machen die Polizei und Beamte des SEK eine große Razzia in der Stammkneipe der Rockergruppe Bandidos The fat Mexican an der Charlottenstrasse in Duisburg. Nachdem am Morgen bei Kontrollen vor dem Haus eine scharfe Waffe, Messer und Schlagwerkzeuge gefunden wurde, riegelte die Polizei das Umfeld ab und beantragte einen Durchsuchungsbefehl. Zur gleichen Zeit fand im Landgericht der dritte Prozesstag im Bandidos-Prozss statt. Foto: Stephan Eickershoff/WAZFotoPool © WAZ FotoPool
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Das Fazit des Vorsitzenden Professor Dr. Bernd Andrick: „Ich sehe den Vergleich als Erfolg der Justiz, er vermeidet einen Gesichtsverlust für beide Seiten.“ Ab Montag ist Thomas W. wieder in unangenehmer Mission unterwegs, sitzt spätestens am Wochenende wieder auf seinem heißen „Moped“. Die Leidenschaft ist genauso heftig wie sein dienstlicher Drang nach draußen.

Massenschlägerei unter Rockern 2009

Gegen 21.30 Uhr am Abend des 31.10.2009 kam es in der Altstadt in Duisburg erneut zu gewalttätigen Ausschreitungen zwischen den Rockerbanden der Bandidos und den Hells Angels. Foto: Stephan Eickershoff/WAZFotoPool
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