Wer es auf die Liste der jugendlichen Intensivtäter geschafft hat, muss mit einem beschleunigten Verfahren rechnen. Die polizeilichen Ermittlungen dauern im Schnitt nur 21 Tage. Bis das Verfahren vor Gericht eröffnet wird, vergeht maximal ein halbes Jahr. Früher warteten die Täter bis zu einem Jahr auf ihr Gerichtsverfahren. Die schnelle Verfahrensweise steigert das Unrechtsbewusstsein der jugendlichen Verurteilten und sorgt bei den Opfern für mehr Sicherheit und Vertrauen in staatliches Handeln.