Duisburg. . Die Versuche, den umstrittenen Grüngürtel Bruckhausen juristisch zu Fall zu bringen, sind vorerst gescheitert. Der 2. Senat des OVG Münster hat den gegen die Stadt gerichteten Antrag auf Normenkontrolle der Sanierungssatzung abgelehnt.

Die Versuche, den umstrittenen Grüngürtel Bruckhausen juristisch zu Fall zu bringen, sind vorerst gescheitert. Der 2. Senat des OVG Münster hat den gegen die Stadt gerichteten Antrag auf Normenkontrolle der Sanierungssatzung abgelehnt.

Die Versuche, den sogenannten und umstrittenen Grüngürtel juristisch zu Fall zu bringen, sind vorerst gescheitert. Der 2. Senat des Oberverwaltungsgerichtes in Münster hat den gegen die Stadt Duisburg gerichteten Antrag auf Normenkontrolle der Sanierungssatzung für Bruckhausen und Beeck abgelehnt. Das teilt die Stadtverwaltung mit. Damit ist die Rechtmäßigkeit und Gültigkeit des Sanierungsverfahrens in Bruckhausen und Beeck (Arnold-Overbeck-Straße) für den Grüngürtel Duisburg-Nord vom Gericht voll bestätigt worden. Das Gericht hat sowohl bei der Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen über das Vorliegen städtebaulicher Missstände wie bei den Entscheidungen der Stadt für das Sanierungsverfahren keine Beanstandungen geltend gemacht und keine Abwägungsdefizite festgestellt.

Es hält die mit der Sanierung verfolgten Ziele für erreichbar, insbesondere da der Erwerb der Grundstücke bereits zügig voran geschritten ist. Der ursprüngliche Plan eines grünen Band zwischen Marxloh und Bruckhausen war schon früher am Widerstand der Marxloher gescheitert. In Bruckhausen werden jetzt, nacheinander etliche Häuser abgerissen, um einem grünen Hügel Platz zu machen, der den Stadtteil optisch aufwerten soll.