Duisburg.

Riccardo K. saß wegen schwerer sexueller Straftaten 20 Jahre in Haft. Seit seine Sicherungsverwahrung aufgehoben wurde, wohnte er in Duisburg-Homberg: Am Sonntag hat er ein Mädchen (10) überfallen. Die Polizei hatte ihn nicht ständig überwacht.

Ein bereits mehrfach vorbestrafter Sexualstraftäter soll im Duisburger Stadtteil Homberg ein zehnjähriges Mädchen überfallen haben. Der 47-jährige Ricardo K. wurde nach einem Grundsatz-Urteil des europäischen Gerichtshofes durch eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm aus der Sicherungsverwahrung entlassen und lebte erst zehn Tage in Duisburg.

Bereits in dieser kurzen Zeit hatte sich Angst breit gemacht bei den Eltern im Duisburger Stadtteil. Noch vor wenigen Tagen hatte die Polizei deswegen die Eltern und Lehrer einer Grundschule informiert, die direkt gegenüber der Wohnung des Mannes liegt.

Keine ständige Überwachung durch Polizei

Offensichtlich hielten sich nicht alle Eltern alle an die Sicherheitsvorkehrungen: Am Sonntag war das zehnjährige Mädchen alleine auf dem Weg vom elterlichen Internet-Cafe nach Hause, als es um 17.36 Uhr wenige Meter entfernt von der Wohnung des Mannes an der Kirchstraße von hinten gepackt und in Würgegriff genommen wurde. Das Kind konnte sich befreien und flüchten. Die Polizei, die sich nicht zu den Ermittlungen äußert, konnte den Mann aufgrund der Beschreibung 25 Minuten später festnehmen.

Am Montag wurde Untersuchungshaft angeordnet - wegen versuchter Freiheitsentziehung und versuchten sexuellen Missbrauchs von Kindern.

Der Tatverdächtige war nach einem Urteil des OLG Hamm am Donnerstag, 19. November, aus der Sicherungsverwahrung entlassen worden. „Das aktuelle psychatrische Gutachten hatte keine Anhaltspunkte für eine konkrete Gefährdung ergeben“, erklärt die Polizei Duisburg in einer Pressemitteilung. Die Polizei hatte im Rahmen der Konzeption zum Umgang mit rückfallgefährdeten Sexualstraftätern (KURS) zunächst in einer Fallkonferenz mit allen beteiligten Stellen, zum Beispiel mit Führungsaufsicht und Bewährungshelfer, das weitere Vorgehen abgestimmt.

Bei der anschließenden Gefährdungsbeurteilung, so die polizeiliche Erklärung weiter, sei das Gerichtsurteil einbezogen worden. Die Beurteilung habe zu „lageangepassten Maßnahmen“ der Polizei geführt. Eine Aktualisierung sei „regelmäßig anhand der gewonnenen Erkenntnisse“ erfolgt.

Ricardo K. sei seinen Bewährungsauflagen täglich nachgekommen, indem er sich bei der Polizei und dem Bewährungshelfer gemeldet hat.

Täter bezeichnet sich als „nicht therapierbar“




„Der Mann stand zwar unter Beobachtung, wurde aber nicht ständig überwacht“, sagte Polizeisprecher Ramon van der Maat. Schließlich habe es sich nach der Entscheidung des OLG um einen freien Mann gehandelt.

„Wir haben uns auf die Situation vorbereitet“, sagte aber noch vor einer Woche Duisburgs Polizeipräsidentin Elke Bartels. „Wir sind verantwortlich für die Sicherheit der Menschen in unserer Stadt...“

Daraus wird deutlich: Das Gericht hat die Sicherheit der Bevölkerung auf die Polizei abgeschoben. Denn Ricardo K. wurde nach NRZ-Informationen trotz Entlassung aus der Sicherheitsverwahrung weiter als hochgefährlich eingestuft. Er selbst soll sich als „nicht therapierbar“ bezeichnet haben und zeigte sich bei Gesprächen mit den Sicherheitsbehörden als „nicht kooperativ“. (NRZ/ots) 

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