Zivilrechtlich stellt sich die Situation, in der Hildegard Leibel und andere Umzugsopfer stecken, schwierig dar. „Es ist natürlich ein Problem der Beweisbarkeit, wenn ein Vertrag mündlich geschlossen wurde. Wenn man einen Festpreis ausmacht, sollte man den auf jeden Fall schriftlich fixieren“, erklärte die Verbraucherzentrale Duisburg. Die Firma Blitzumzüge, die den Umzug von Hildegard Leibel organisierte, war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. Dem Anschlussinhaber der im Internet veröffentlichten Telefonnummer sei weder das Unternehmen noch der Name des Geschäftsführers bekannt. In der Philippstraße 2, dem angeblichen Sitz der Firma, ist diese nicht aufzufinden.