Als ihr Ex-Ehemann ihr in der Nacht zum 13. März die Nase blutig schlug, wollte eine 39-jährige Marxloherin nur noch eines: ihm Schmerzen zufügen. Was folgte, brachte dem geschiedenen Gatten eine Notoperation und der 39-Jährigen einen Platz auf der Anklagebank des Schwurgerichts ein.

Die Anklage wirft der Frau versuchten Totschlag vor. Mit zwei Messerstichen hatte sie den Ex schwer verletzt. Die Klinge drang unterhalb der linken Schulter 20 Zentimeter tief in den Körper ein. Die Anklage geht davon aus, dass die Angeklagte zur Tatzeit nur vermindert schuldfähig war. Sie hatte mehr als zwei Promille Alkohol im Blut.

Schwurgerichtsprozess

Etwa genauso viel wie der Ex-Gatte, mit dem sie - obwohl seit neun Jahren geschieden - immer noch Tür an Tür lebte. „Es war eine Hassliebe“, so beschrieb es die geständige Angeklagte. „Wir konnten nicht mit und nicht ohne einander.“

Nach einer Kindheit und Jugend voller Gewalt, die sie zunächst bei ihrer alkoholkranken taubstummen Mutter, später in diversen Heimen verbrachte, hatte sich das Paar 1988 kennengelernt. 1992 wurde geheiratet, 2001 erfolgte die Scheidung. Zwei Kinder landeten im Heim.

Trotz Scheidung besorgte sie ihm eine Wohnung im gleichen Haus. Offenbar trübte es das Verhältnis, das aus gemeinsamem Kochen und Kneipenbesuchen bestand, auch nicht sehr, dass ihre Liebe sich einer Frau zuwandte. Eine Heirat sei beabsichtigt gewesen, trug der Verteidiger namens der Angeklagten vor. Doch am Tag vor der Tat habe die Lebensgefährtin seiner Mandantin offenbart, dass sie sie betrogen habe.

Die 39-Jährige dachte viel nach, trank noch viel mehr und bekam schließlich mitten in der Nacht auch noch handfesten Krach mit ihrem Ex-Mann. Als sie das Blut an ihrer Nase sah, habe sie zum erstbesten Messer gegriffen und zugestochen. „Töten wollte meine Mandantin ihren Ex-Mann aber nicht“, so der Verteidiger.

Das Verfahren wird in zwei Wochen fortgesetzt. Drei weitere Verhandlungstage sind geplant.