Mit einem deutlichen Urteil fand gestern der sogenannte Rocker-Prozess vor dem Landgericht Duisburg sein Ende: Die Schwurgerichtskammer verurteilte Timur A. wegen Totschlags zu elf Jahren Gefängnis.
Nach fünf Monaten Prozessdauer sahen die Richter es als erwiesen an, dass der Angeklagte am 8. Oktober 2009 vor der „Bandidos“-Gaststätte „The Fat Mexican“ an der Hochfelder Charlottenstraße mit direkter Tötungsabsicht mehrfach auf einen 32-jährigen Oberhausener geschossen habe. Einer der Schüsse habe das sich abwendende Opfer in den Hinterkopf getroffen.
Freigesprochen wurde der Angeklagte vom Vorwurf des zweifachen Mordversuchs. Zwar seien zwei Zeuginnen vor der Gaststätte nur knapp von Kugeln verfehlt worden. Alle vier Schüsse, die in kurzer Folge abgefeuert wurden, seien aber von Timur A. auf den Getöteten abgegeben worden.
Die Notwehr-Version des Angeklagten sahen die Richter als widerlegt an. Bei seiner ersten polizeilichen Vernehmung sei A. sichtlich bemüht gewesen, seine Tat in einem für ihn günstigen Licht erscheinen zu lassen, von einem Griff des Opfers zum Hosenbund habe er damals aber nichts erwähnt. Die Tat sei im Zusammenhang mit der Rivalität zweier Motorradclubs und eines Sozialverhaltens zu sehen, das der Gesetzgeber nicht toleriere, so der Vorsitzende Richter.