Duisburg.

Die Grünen fordern die Stadt Duisburg auf, die Jagd auf Gänse zu stoppen. Seit dem 16. Juli dürfen die Vögel geschossen werden – auch in Schutzgebieten. Naturschützer sprechen von einer Vernichtungsaktion.

Grüne aus den Ortsverbänden West/Ruhrort und Walsum sowie aus der Bezirksvertretung Süd haben Stadtdirektor Dr. Peter Greulich aufgefordert, die Jagd auf Gänse in den Eigenjagdbezirken der Stadt zu stoppen.

Er soll seine Untere Jagdbehörde anweisen, „von Aufrufen zu Vernichtungsaktionen“ in den FFH-Gebieten (Schutzgebiete für Pflanzen, Tiere und Lebensräume) und Europäischen Vogelschutzgebieten abzusehen. Doch Dr. Greulich ist als Dezernent dafür gar nicht zuständig. „Das ist Sache der Ordnunsgbehörde.“ Entsprechend sei das Dezernat Rabe zuständig.

Gesetz ist ein Relikt der abgewählten Landesregierung

Nach Festsetzen neuer Jagdzeiten im Land NRW dürfen Gänse (Nil-, Kanada- und Graugänse) in diesem Jahr erstmals schon seit dem 16.Juli bejagt werden. Diese sogenannte Sommerjagd wurde von den ornithologischen Fachgesellschaften und von den anerkannten Naturschutzverbänden als rechtswidrig und inakzeptabel kritisiert, so die Grünen.

Durch die Jagdzeiten im Sommer würden auch die Schongebietsregelung unterlaufen, wonach in den Europäischen Vogelschutzgebieten „Unterer Niederrhein“ und „Weseraue“ vom 15. Oktober bis 31. Januar nicht auf Gänse gejagt werden darf, meinen die Grünen.

SPD und Grüne hätten die Änderung des Landesjagdgesetzes im Landtag schließlich abgelehnt. Die Verordnung sei ein Relikt der abgewählten Landesregierung.

Die Grünen Ortsverbände werfen der Stadt vor, dass die Untere Jagdbehörde „zu verstärkter Bejagung nun auch in den Naturschutzgebieten, FFH-Gebieten und europäischen Vogelschutzgebieten“ auffordere. Dem widersprach allerdings Stadtdirektor Greulich: „Die Jäger bestimmen selbst, wann sie auf die Jagd gehen.“

Mit Schutzgebieten nicht vereinbar

Doch nach Ansicht der Ortsverbände ist dies mit dem Schutzzweck des FFH-Gebietes absolut unvereinbar, weil durch wöchentliche Jagdausübung eine nicht vertretbare Beunruhigung bewirkt werde und weil der Bruterfolg spät oder mehrfach brütender Arten in Frage gestellt werde und der Abschuss streng geschützter Vogelarten billigend in Kauf genommen werde.

„Von einer Jagdbehörde wird gemeinhin erwartet, dass sie die Jagd kontrolliert, nicht aber, dass von hier aus zu Tötungsaktionen aufgerufen wird, die beinahe zwangsläufig in Straftaten münden“ so die zweite stellvertretende Bezirksbürgermeisterin Dr. Birgit Beisheim (Bezirk Süd, Grüne). Franz Tews, Sprecher des Walsumer Ortsverbandes: „Die Jagdbehörde soll sich aus unserer Rheinaue heraushalten, die ist schließlich Schutzgebiet.“

Doch auch in Schutzgebieten kann die Jagd erlaubt sein, so Dr. Greulich. Für dieses Jahr sei vom Landschaftsbereit eine Ausnahmegenehmigung erteilt worden.