Duisburg. .

Weil er sich bei der Polizei mit Händen und Füßen gegen eine Blutprobe wehrte, muss ein 22-jähriger Großenbaumer hinter Gitter. Das Amtsgericht Stadtmitte verurteilte ihn wegen Trunkenheit im Verkehr und Widerstand.

Sich von Freunden bei einer Feier dazu überreden zu lassen, mit dem Auto Alkohol-Nachschub zu holen, ist dumm. Noch dämlicher ist es, erwischt zu werden und sich mit Händen und Füßen gegen die Entnahme einer Blutprobe zu wehren. Einem 22-jährigen Großenbaumer brachte das einen längeren Aufenthalt hinter Gittern ein - Trunkenheit im Verkehr und Widerstand, lautete die Anklage vor dem Amtsgericht Stadtmitte.

Auf der Wacholderstraße in Wanheimerort hatte die Polizei den Mann am 22. November 2009 erwischt. Festzustellen, dass er knapp zwei Promille Alkohol im Blut hatte, erforderte allerdings den Ganzkörpereinsatz mehrerer Beamter.

Kein Schuldbewusstein

Von Schuldbewusstsein war bei dem Deutsch-Kasachen nicht viel zu spüren. „Die Kumpels haben mich überredet, zur Tanke zu fahren“, berichtete er. Dann kam die Kelle einer Streife. „Die haben mich zur Wache mitgenommen und wollten mir Blut abnehmen. Aber ich wollte nicht.“ Ein Zeuge erzählt, dass vier Polizisten nötig gewesen seien, um eine Blutprobe entnehmen zu können. „Und dabei hat er ständig versucht, uns zu treten.“

Vergeblich wies der Verteidiger darauf hin, dass sein Mandant unter manischer Angst vor Spritzen leide. Und der Anwalt verstieg sich, da er die Zeugenaussage vermutlich wieder vergessen hatte, auch noch zu der Behauptung, der Angeklagte habe nur passiv Widerstand geleistet.

Der Strafrichter hatte am Ende keinen Zweifel an der Schuld des 22-Jährigen. Der hatte bereits wegen einer einschlägigen Vorstrafe unter Bewährung gestanden. „Eine positive Sozialprognose vermag ich da nicht zu erkennen“, meinte der Richter und verurteilte den Großenbaumer zu sechs Monaten Gefängnis. Die fünf Monate, die zuletzt zur Bewährung ausgesetzt worden waren, muss er nun wohl auch noch absitzen.