Duisburg. .

Bund und Land müssen nach einem Gerichtsurteil ihre Anteile an den Unterkunftskosten für Hartz-IV-Empfänger erhöhen. Eigentlich eine gute Nachricht für klamme Kommunen. Doch die Duisburger Sozialverwaltung sieht keinen Anlass zur Freude.

Der NRW-Verfassungsgerichtshof hat am Mittwoch entschieden, dass der Schlüssel zur Verteilung der Kosten zur Unterkunft bei Hartz IV-Empfängern geändert werden muss. Geklagt hatten zehn Städte und Kreise, die sich durch die bisherige Praxis benachteiligt fühlten.

Duisburg gehörte nicht dazu. Und großen Anlass zur Freude sieht die Sozialverwaltung auch nicht. „Wir waren bisher zufrieden mit den Verteilungskriterien, von denen wir ja noch gar nicht wissen, ob sie sich für uns als Stadt positiv entwickeln. Grundsätzlich sind wir aber der Meinung, dass es eine Unterfinanzierung in diesem Bereich gibt“, erläutert Sozialamtsleiter Reinhard Luderer. Und Dezernent Reinhold Spaniel ergänzt: „Die Verfassungsklage ist aufgrund der scheinbar fehlerhaften Landeszuweisungen in den letzten drei Jahren nachvollziehbar.“ Doch, ob es positive Auswirkungen für Duisburg gibt, bezweifeln die Experten noch. „Es gibt Kommunen, die viel schlechter bei der Zuteilung behandelt wurden, als wir“, so Luderer.

Steigende Fallzahlen

Das Problem sieht die Sozialverwaltung nicht in erster Linie in der Verteilung, sondern in der Absenkung des Entlastungsanteils durch Bund und Land bei ständig steigenden Fallzahlen. „Es war mal ein NRW-Anteil von 450 Millionen berechnet, bereitgestellt wurden 280 Millionen“, rechnet der Dezernent vor. Und statt der ursprünglich vorgesehenen 30 Prozent, die der Bund erstatten wollte, gab es nur 23 Prozent.

Hintergrund für den Streit sind die veränderten Regelungen nach der Einführung von Hartz IV. Davor teilten sich Bunde und Land die Zahlung des Wohngeldes in Höhe von 606 Millionen Euro je zur Hälfte. 2005 wurde das Wohngeld in den Hartz IV-Pauschalsatz integriert. Die Kommunen zahlen an die Empfänger und bekommen dafür einen Ausgleich. Doch der reicht gerade bei sozialschwachen Städten hinten und vorne nicht mehr aus.

Die Stadt musste im letzten Jahr 138,5 Millionen Euro aufwenden, um die Miete und Heizung für die rund 35.000 Bedarfsgemeinschaften, das sind rund 70.000 Personen zu bezahlen. Der Bund erstattete 35,2 Millionen, das Land 23,1 Millionen. Bleiben 80,3 Millionen für die Kommune. Und das vermutlich 2010 nicht besser, sondern eher schlimmer. „Wir kalkulieren mit rund 146 Millionen Euro“, so der Sozialamtsleiter, der natürlich nicht weiß, ob die Wirtschaftskrise nicht noch für eine weiter steigende Zahl von Langzeitarbeitslosen führt. Doch selbst, wenn die 146 Millionen nicht überschritten würden, bedeutet dies wieder eine Ausgabensteigerung von mehreren Millionen für die Stadt.