Duisburg. .

Bei einer Massenschlägerei bei einer Karvevalsfeier legten sich im zwei Betrunkene mit Polizisten an. Sie hatten wohl nicht kapiert, dass die Ordnungshüter echt waren - und keine verkleideten Jecken.

Mit einer Massenschlägerei endete am 21. Februar 2009 eine Karnevalsfeier in einer Mehrzweckhalle der Berufsgenossenschaftlichen Unfallklinik in Buchholz. Mindestens zwei Beteiligte hatten wohl nicht mehr kapiert, dass die Polizisten, mit denen sie sich gerade anlegten, keine verkleideten Jecken waren.

Wegen Widerstandes fanden sich die beiden auf der Anklagebank des Amtsgerichts wieder. Beide hatten sich vor der Schlägerei nicht gekannt. Der eine, ein bislang unbescholtener 51-jähriger Angestellter aus Huckingen, war nach einem feucht-fröhlichen Kegelabend auf der Firmenfeier gelandet. Der andere, ein 30-jähriger Rechtsanwalt aus Berlin, war Dank eines Junggesellenabschieds auf der Feier gelandet. Beide hatten zur Tatzeit mehr als zwei Promille Alkohol im Blut gehabt.

Unklare Gefechtslage

Entsprechend verschleiert war ihre Erinnerung. Der Huckinger entschuldigte sich wortreich für mögliche Entgleisungen. „Ich weiß nur noch, dass sich ungefähr 20 Mönche geprügelt haben“, so der Angeklagte. Er sei erst wieder zu sich gekommen, als er in Handschellen in einem Streifenwagen saß. Dem Jung-Anwalt aus Berlin ging es nicht viel besser. Er sei von hinten aus einer Schlägerei gezogen worden. „Kann schon sein, dass die eine Uniform anhatten. Aber das hatte da jeder zweite.“

Angesichts der tumultartigen Zustände lieferten auch die Zeugen kein klares Bild. „Es flogen Stühle und Gläser“, erinnerte sich ein Polizist. „Hatten wir zwei Streithähne getrennt, fingen die nächsten an.“ Die Beamten waren sich nicht sicher, ob die Angeklagten sie überhaupt als echte Ordnungshüter erkannt und vorsätzlich Widerstand geleistet hatten. Und verletzt worden war keiner der Zeugen.

Das Verfahren gegen den Huckinger wurde vor diesem Hintergrund gegen eine Geldbuße von 1000 Euro eingestellt. Der Rechtsanwalt aus Berlin wurde sogar ausdrücklich freigesprochen und muss nun keinen Karriereknick befürchten.